Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsbereiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (1601/A und 1089 d.B. sowie 9572/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Adelheid Ebner: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin Oberhauser! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird.
Dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.
16.40
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich werde entgegen der Meinung meiner Klubkollegen und auch meiner KollegInnen hier in diesem Fall mein freies Mandat wahrnehmen und dem Gesetz zustimmen, und das aus ganz praktischen und pragmatischen Überlegungen heraus: aus meinen Erfahrungen als Mutter, als Oma-Transporteuse und als pflegende Angehörige. Wenn ein Hausarzt kommt, wenn der Hut brennt – und in meiner Gegend kommt er Gott sei Dank noch, und es gibt einen engagierten Hausarzt –, wie wunderbar ist es dann, wenn er das notwendige passende Medika-
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