BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 147

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Die Ärztekammer hat daraufhin geschrieben, dass Ärzte im ländlichen Bereich immer weniger werden, „weil sie sich im Würgegriff zwischen dem Apothekengesetz und dem Willen einer einwandfreien Patienten-Versorgung sehen.“

Also es gibt sehr viele Meinungen, die hier auseinandergehen. Ich bin aber da ganz bei meiner Kollegin Reiter, das ist jetzt wirklich meine zweite, dritte oder vierte Sorge. Es soll um die Patienten und Patientinnen gehen, und das ist, denke ich, das Wichtige.

Bei diesem Beispiel aus Oberösterreich – im Ausschuss hat es, glaube ich, eh jemand aus Oberösterreich erzählt – ist es um 36 Meter (in Richtung der Bundesrätin Ecker) – ich glaube, du warst das (Bundesrätin Ecker: Ja!) – gegangen, ob jetzt die Haus­apotheke kommen darf oder nicht. Das sind natürlich alles Dinge, die sehr, sehr schwierig sind und die auch sehr unverständlich für die Menschen sind.

Mit diesem Gesetz haben wir jetzt die medikamentöse Versorgung der Bevölkerung in erster Linie verbessert. Es ist ja nicht so, dass mit diesem Gesetz das Apotheken­gesetz so geändert wird, dass sie nicht mehr die erste Versorgung, die öffentliche Versorgung hätten, sondern die haben die Apotheken ja noch. Es geht wirklich um diese Verbesserung.

Ich kann das aus meiner Erfahrung als Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde sagen, und ich glaube, Frau Ministerin, Sie haben im Nationalrat gesagt: Es gab keine Bun­desratssitzung, bei der Sie nicht von einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin angesprochen wurden. Das stimmt ganz sicher. (Bundesministerin Oberhauser nickt zustimmend.)

Als Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde bin ich natürlich damit konfrontiert, ob meine Hausärztin und Gemeindeärztin eine Apotheke hat oder nicht. Wir haben eine neue Ordination für die Gemeindeärztin gebaut, und da war die Entscheidung – weil sie in einem Dorfzentrum drinnen ist –: Wenn die Hausapotheke kommt, muss man vom Dorfsaal ein Stück hergeben. Na, selbstverständlich ist die Entscheidung so ausgefallen, dass vom Dorfsaal einige Meter hergegeben worden sind, damit die Haus­apotheke bleibt. Das ist mehr als notwendig und wichtig, und wir wissen das.

Vor allem muss man sagen, dass der Pensionistenverband Österreichs schon im Jahr 2013 darauf aufmerksam gemacht hat und die Forderung aufgestellt hat, dass die Kilometergrenze zwischen den Apotheken flexibler gestaltet werden muss. Hiermit ist eine Forderung erfüllt worden, bei der ich mir denke, dass sie sehr, sehr wichtig ist.

Unsere Arbeit als Politiker und Politikerinnen ist es, für die Menschen zu arbeiten, und daher ist dieser Streit zwischen Apothekerkammer und Ärztekammer sicherlich zweit- oder drittrangig.

Ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, weil wir nicht nur für die Patientinnen und für die Patienten, sondern auch für den ländlichen Raum sehr viel Gutes damit tun. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)

16.47


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster ist Herr Bundesrat Tiefnig zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.48.04

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Das Thema Hausapotheke hat fast das Ziel erreicht, sage ich. Der Bundespräsident muss nur noch die Unter­schrift darunter setzen, dann haben wir das Ziel wirklich erreicht.

 


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