BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 150

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Bürokratie und die geringen Verdienstmöglichkeiten ohne Apotheke sind dafür verantwortlich, sondern man hört immer wieder, dass die Übernahme eines Patienten­stammes eine oft sehr hohe Ablösesumme für die jungen Ärzte bedeutet und dass die Ordination meist nach neuen Richtlinien umgebaut werden muss.

Ich denke, viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen hier herinnen haben in Wahl­kämpfen erlebt, dass sich die Gemeinde vom Bürgermeister erwartet, dass er die ärztliche Versorgung sichert. Jeder glaubt, das kann der Bürgermeister, aber dem ist nicht so. (Zwischenrufe des Bundesrates Beer und der Bundesrätin Grimling.) Wir erleben es bei uns in meinem Heimatort, dass man als Gemeinde für die Schaffung einer Arztordination keine Förderung mehr bekommt, dass im Nachbarort im Zuge der Errichtung eines Altersheimes der junge Arzt 400 000 € zuzahlen muss, damit er dort seine Ordination bekommt. Das bringt junge Menschen finanziell an den Abgrund, das bedeutet Schulden auf Jahrzehnte hinaus – abgesehen davon, dass er vielleicht auch einmal ein Eigenheim bauen oder eine Familie gründen möchte.

Dieser Beschluss zur Änderung des Apothekengesetzes ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber weitere müssen unbedingt folgen. (Beifall bei der FPÖ, bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

16.56


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Oberlehner das Wort. – Bitte.

 


16.56.52

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Ich brauche die Details dieser Gesetzesänderung nicht mehr anzusprechen, sie wurden bereits eingehend von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen erörtert. Natürlich begrüße auch ich als Vertreter des ländlichen Raumes diese Änderung. Die Grenze von sechs auf vier Kilometer zu reduzieren, ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch das wurde schon gesagt. Ein Großteil der Hausapotheken, die nicht mehr hätten genehmigt werden können, können somit weitergeführt werden. Zirka 130, wurde mir gesagt, werden dadurch sozusagen weitergeführt werden kön­nen. Das ist erfreulich und das ist gut, weil es für die Versorgung der Bevölkerung wichtig ist, weil es um den ländlichen Raum und die medikamentöse Versorgung des ländlichen Raumes geht.

Viele Fälle bleiben aber trotz dieser Regelung weiterhin bestehen, weil sie eben unter die 4-Kilometer-Grenze fallen und deshalb von der Änderung nicht betroffen sind, und auch neue Fälle bleiben sozusagen offen. Ich möchte und muss daher festhalten, dass diese Änderung nur ein erster kleiner Schritt sein kann, der letztlich die Gesamt­thematik landärztliche Versorgung betrifft.

Ich bin Bürgermeister der Gemeinde Pötting in Oberösterreich, und wir bilden gemein­sam mit der Nachbargemeinde Neumarkt im Hausruckkreis einen gemeinsamen Sanitätssprengel. Für zirka 3 000 Einwohner haben wir dort seit nunmehr fast zwei Jahren keine hausärztliche Versorgung mehr, weil es einfach nicht gelingt – trotz größter Bemühungen, vieler Gespräche, x-mal ausgeschrieben –, einen Hausarzt, einen Nachfolger für den in Pension gegangenen Hausarzt zu finden. Nach unzähligen Gesprächen, die wir geführt haben, blieb am Ende immer wieder das Problem, dass eben an dieser Hausarztstelle keine Hausapotheke geführt werden kann. Das wird übrigens an dieser Stelle auch in Zukunft nicht möglich sein, weil eben die Apotheke nur ein paar hundert Meter von der Arztpraxis entfernt ist.

 


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