BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 174

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Unklar bleibt auch, ob die neue Regelung auch Auswirkungen auf den Eigengebrauch haben könnte. Ist das gemeinsame Rauchen eines Joints, sprich eine Überlassung, am Schulhof, in einem öffentlichen Gebäude, zukünftig mit zwei Jahren Haftstrafe bedroht? Stellt das gemeinsame Rauchen eines Joints gar ein öffentliches Ärgernis dar?

Wir sind dagegen, dass nur ein Jahr nach der umfassenden Reform – mit vorangegan-gener Evaluierung – des Strafgesetzbuches und des Suchtmittelgesetzes und ohne jegliche Begutachtung ein Teil dieser Reform wieder zurückgenommen wird, und werden dem Antrag deshalb heute nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.23


Präsident Josef Saller: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Posch-Gruska zu Wort. – Bitte.

 


18.23.28

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Ich habe mir jetzt zwei Dinge aufgeschrieben. Herr Kollege Herbert hat gesagt, es ist ein Pseudogesetz, denn jemand, der geschickt ist, wird nicht bestraft, und wer nicht geschickt ist, der wird bestraft. – Dem Gedanken folgend könnten wir keine Gesetze mehr machen, weil jene, die nicht erwischt werden, wenn sie einbrechen oder sonst irgendetwas tun, auch nicht bestraft werden. Das ist also ein Vergleich, der weit hergeholt ist und sozusagen als Deckmantel dient, so nach dem Motto: Jetzt sind wir halt dagegen, und daher brauchen wir ein Argument dafür. – Das habe ich nicht wirklich verstanden.

Dem Argument betreffend den sozialen Störwert, das du erwähnt hast, David, kann ich schon etwas abgewinnen. Ich glaube aber, dass dieses Gesetz so, wie es gemacht wurde, ein sehr gutes Gesetz war. Dieses Gesetz hat nämlich nicht die Strafe in den Vordergrund gestellt, sondern es hat wirklich die Therapie in den Vordergrund gestellt. Nun war es aber so, dass Dealer das leider wirklich ausgenutzt haben und es an öffent­lichen Plätzen zu so viel Ärgernis gekommen ist, dass ich einfach glaube, dass man etwas dagegen tun muss.

Wenn wir da jetzt nur zugeschaut und der Polizei keine Handhabe mehr gegeben hätten, dann wäre es nicht dazu gekommen, dass man wirklich versucht, Ruhe ein­kehren zu lassen. Ich glaube, dass dies mehr als notwendig ist, vor allem auf öffent­lichen Plätzen, auf Verkehrsknotenpunkten, wo sich die Drogenhandelsszene eben ganz besonders stark entwickelt hat.

Es ist nicht so, dass da keine Experten und Expertinnen mitgearbeitet hätten, sondern Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen waren da sehr wohl auch involviert. Auch die Polizei war bei dieser Gesetzwerdung involviert. Das ist, wie ich meine, auch wichtig.

Es ist so, dass im Vordergrund nach wie vor Therapie statt Strafe steht, etwas, was sehr wichtig ist. Und dieses Gesetz soll in erster Linie die Dealer treffen – das ist aber auch das, was wir wollen. Wir müssen wirklich versuchen, die Jugend zu schützen. Man sollte nicht gleich alle verurteilen. Daher wird die Untersuchungshaft, die ja vorher wirklich eine Ausnahme war, auch nur über einen Teil verhängt, wo es meiner Meinung nach wirklich notwendig ist.

Der Herr Minister hat gesagt – wobei ich ohnehin schon einmal gesagt habe, dass ich von Ihnen und Ihrer Arbeit sehr begeistert bin –: Wenn man Probleme wirklich nach­haltig lösen will, dann muss man jetzt wieder jenen verstärkt zur Seite stehen, die in Untersuchungshaft und in Haftanstalten kommen werden, und ihnen dort die Chance bieten, etwas Vernünftiges zu lernen, damit nicht nach ihrer Entlassung aus der Haft wieder das Gleiche von vorne beginnt. Ich denke mir, dass da insgesamt bei unserer


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite