BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 175

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Justiz ein so tolles Umdenken herrscht, das dahin geht, nicht nur zu verurteilen und drüberzufahren, sondern wirklich auch zu schauen, dass den Menschen, die drinnen sind, auch geholfen wird und dass mit ihnen auch weitergearbeitet wird.

Das, glaube ich, ist auch der Sinn dieses Gesetzes, auch wenn man es etwas nach­schärfen musste; aber das Grundgerüst dieses Gesetzes ist, dass Hilfe statt Strafe im Vordergrund steht, und das ist auch das Wichtige für uns. Daher wird meine Fraktion zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26


Präsident Josef Saller: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort. – Bitte.

 


18.26.46

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Was dieses Gesetz betrifft, möchte ich nur kurz schildern, wie die Arbeit daran begonnen hat: Am 4. Jänner dieses Jahres kam der Wiener Polizeipräsident zu mir und hat mir ge­schildert, wie die Situation betreffend den Suchtgifthandel im öffentlichen Raum derzeit ist, speziell entlang bestimmter U-Bahnlinien. Er hat mir auch gesagt, es sei wirklich so, dass die Bevölkerung stark verunsichert sei und dieses Phänomen derart überhand­nehme, dass man dringend etwas dagegen tun müsse.

Ich habe dem entnommen, dass es da nicht nur um den Suchtgifthandel an sich geht – dieser ist natürlich, wenn es um den Suchtgifthandel durch Dealer geht, ohnehin straf­bar und bleibt es auch –, sondern dass es um etwas Zusätzliches geht. Es geht um einen zusätzlichen Störfaktor, den wir da haben, und das ist auch schon sehr schön gesagt worden.

Welchen Zweck hat das Strafrecht? – Das Strafrecht ist die Reaktion auf Störfaktoren, auf gesellschaftliche Störfaktoren. Und in diesem Fall kommt etwas dazu, was wir in dieser Form noch nicht gehabt haben, nämlich dass im öffentlichen Raum für alle erkennbar Suchtgifthandel betrieben wird, in einer Art, dass man schärfer dagegen vorgehen muss, um letztlich auch der Bevölkerung zu signalisieren: Na, so ist es nicht, auch da herrschen Recht und Ordnung!

Die Polizei braucht die Möglichkeit, da durchzugreifen. Wir haben von Anfang an ge­mein­sam mit der Polizei das Notwendige entwickelt. Man muss da aber unterscheiden, dass es eben nicht nur um Suchtgifthandel geht, sondern es geht um Suchtgifthandel in ganz bestimmter Art und Weise, sodass ein zusätzlicher Störwert für die Gesell­schaft vorhanden ist.

Ich greife das von Bundesrat Werner Herbert genannte Beispiel gerne auf: Das Dealen mit Suchtgift ist selbstverständlich auch um Mitternacht in Bruck an der Leitha ver­boten; der Störwert hält sich dort allerdings doch in Grenzen. Ich war noch nie um Mitternacht in Bruck an der Leitha, ich hielte das für vergleichsweise ungefährlich; aber es ist etwas anderes, wenn man etwa entlang der U-Bahnlinien in Wien am helllichten Tag damit konfrontiert ist, dass da Dealer ganz offen ihr Geschäft betreiben. Das geht einfach nicht, dem muss man entgegentreten.

So gesehen ist das, glaube ich, ein wirklich sinnvolles, ausgewogenes Gesetz. Es ist bereits sehr vieles gesagt worden, dem ich nur zustimmen kann. Ich glaube, dass es auch wichtig ist, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass natürlich die Tat­sache, dass wir gegen Dealer in diesem Bereich auch öfter eine Haftstrafe werden verhängen können – nicht gegen Süchtige, sondern gegen die Dealer an sich; das ist so geplant, das ist gezielt so und auch gut so –, bedeutet, dass wir dann natürlich auch schauen müssen, dass wir in den Haftanstalten mehr Ausbildungsmöglichkeiten, mehr


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite