Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden (1028 d.B. und 1077 d.B. sowie 9563/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert und die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird (1614/A und 1083 d.B. sowie 9564/BR d.B.)
Präsident Josef Saller: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Kleinigkeit geändert wird, allerdings eine Reihe von Gesetzen: das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters erstatte ich den Bericht über ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert und die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, und ich komme gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Josef Saller: Danke für die Berichte.
Mir liegen dazu keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Bitte, Herr Minister Dr. Brandstetter.
18.34
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident, ich wollte nur der guten Ordnung halber festhalten: Wenn Herr Bundesrat Herbert sich nicht zu Wort
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