BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 177

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Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.33.1115. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienst­gesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert werden (1028 d.B. und 1077 d.B. sowie 9563/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert und die Gerichtsorgani­sati­onsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird (1614/A und 1083 d.B. sowie 9564/BR d.B.)

 


Präsident Josef Saller: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tages­ord­nung.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um die Berichte.

 


18.33.46

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Kleinigkeit geändert wird, allerdings eine Reihe von Gesetzen: das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsan­walt­schaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsord­nung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht über ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorgani­sationsgesetz geändert und die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, und ich komme gleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmen­ein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Josef Saller: Danke für die Berichte.

Mir liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Bitte, Herr Minister Dr. Brandstetter.

 


18.34.34

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident, ich wollte nur der guten Ordnung halber festhalten: Wenn Herr Bundesrat Herbert sich nicht zu Wort


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