BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 179

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Und ich darf Ihnen diese Gesetzesnovelle, nachdem der Herr Bundesminister schon so toll vorgelegt hat, auch zur Annahme empfehlen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

18.37


Präsident Josef Saller: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Kurz zu Wort. – Bitte.

 


18.37.40

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die SPÖ begrüßt die Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie und die damit verbundenen weitreichenden Transparenzverpflichtungen. Wir begrüßen auch die Benennung dieser zentralen Stelle für die Durchführung von Gesamt­verträgen. Wir glauben, dass das einen wichtigen Schritt in Richtung eines notwendigen One-Stop-Shops darstellt, das sollte auch in diesem Bereich einmal kommen. Und wir sehen auch die Transparenzpflicht für die Verwertungsgesell­schaf­ten positiv, auch wenn es da sicher noch Optimierungspotenzial gibt. Auch die Rege­lun­gen betreffend Mehrgebietslizenzen sind zu begrüßen. Ich denke, der Tendenz zur Fragmentierung der Rechtelizenzierung, die sich ja derzeit noch ein bisschen negativ auf Innovationsfähigkeit und Medienvielfalt auswirkt, wird damit entgegengewirkt.

Zuletzt möchte ich noch kurz auf die Gestaltung der Nutzungstarife eingehen. In dem Bereich, denke ich, müsste man noch hinterfragen, ob das wirklich für die Nützenden schon so sinnvoll ist, wie diese es sich gerne vorstellen, weil es doch manchmal an nicht so klar überprüfbare Kriterien gebunden ist. Insgesamt halten wir es für eine gute Regelung und stimmen dem Gesetz gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39


Präsident Josef Saller: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec zu Wort. – Bitte.

 


18.39.23

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Es kommt nicht so oft vor, dass alle Parteien diesem Ge­setz zustimmen. Im Zeitalter der Digitalität ist diese Neuordnung notwendig gewesen, diese Neuordnung des Erfindungsschutzes, um es so zu nennen, diese Neuordnung des Copyrights. Ich möchte vielleicht kurz auf die Genesis zurückkommen. Das Inter­essante daran ist, dass die Genesis des Erfindungsschutzes aus der französischen Revolution kommt, als man den König davongejagt und das Eigentum, die Eigen­tumsrechte begründet hat – und für diese stehen wir Freiheitlichen auf jeden Fall.

Ich darf kurz auf den Unterschied hinweisen: Es gibt Urheberrecht und Patentrecht. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod, die Patentierungen müssen regis­triert werden, müssen angemeldet werden, sind kostenintensiv, gelten bis zu 20 Jahre und müssen dann verlängert werden. Urheberrechte sind auch Persönlichkeitsrechte und können auf diese Verwertungsgesellschaften übertragen werden. Dafür sind wir natürlich, wenn das Ganze ein Ordnungsprinzip hat und die Masse des 21. Jahrhun­derts im Sinne des Internetzeitalters auch geordnet wird.

Zum Schluss darf ich noch eine Aussage des US-Nobelpreisträgers James Buchanan  frei zitieren: Wenn keine definierten Verfügungsrechte existieren, besteht kaum Anreiz für Investitionen – in diesem Fall für kreative Gestaltung. Leistung zu belohnen, dafür stehen wir von der FPÖ – keine Frage –, daher sind wir für dieses Gesetz. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.40


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. Ich erteile es ihm.

 


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