BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 182

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dem Versicherungsvertreter und der Versicherung gibt. Man wird sich künftig zwei-, dreimal und noch öfter überlegen, ob man als Versicherungsvertreter wirklich die Zusammenarbeit mit einem Versicherer kündigen möchte, wenn man in diesem Fall bis zu 50 Prozent seiner Prämie einbüßen muss.

Abschließend: Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, dass man eine gesetzliche Regelung treffen muss, damit kommt man dem Urteil des OGH nach, das ist völlig in Ordnung. Nicht nachvollziehbar ist, warum man jetzt den Versicherern ein Zuckerl anbietet, dass bis zu 50 Prozent der Prämie eingespart werden können. Wir hoffen heute daher noch einmal auf ein Umdenken und wären dafür, dass wir das Ganze an den Nationalrat zurückdelegieren. Wir werden dem vorliegenden Antrag unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ.)

18.48


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Poglitsch. Ich erteile es ihm.

 


18.48.29

Bundesrat Christian Poglitsch (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzter Bundesrat! Ich danke meinem Vor­redner, dass er aufgeklärt hat, wie der OGH hier geurteilt hat. Du hast vollkommen recht, da ist etwas angeprangert worden, das nicht in Ordnung ist. Man muss den Istzustand kennen, man muss wissen, wie es bis jetzt war.

Wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt war, hätte die Folgeprovision auf bis zu null Prozent sinken können – auf bis zu null Prozent! Jetzt geht der Gesetzgeber, der Nationalrat her – und in weiterer Folge, hoffe ich, auch der Bundesrat – und macht hier eine Verbesserung, nämlich dahin gehend, dass ein Mindestsatz von 50 Prozent für die Vergütung eingeführt wird. Das ist etwas Wesentliches, das hat es davor nicht gegeben.

Ich habe mit meinem Versicherungsagenten telefoniert, und er hat mir extra heraus­gesucht, was in seinem Vertrag steht. Wissen Sie, was da gestanden ist? – 40 Prozent für den Fall, dass es zu einer Kündigung kommt. Jetzt ist er mit dem Mindestsatz automatisch schon um 10 Prozent bessergestellt. Man kann in den Vertrag auch mehr hineinschreiben; es können auch mehr als 50 Prozent sein, es können auch 70 oder 80 Prozent sein. (Bundesrat Raml: 100 Prozent!)

Es ist mir unverständlich, warum die Freiheitliche Partei eine Besserstellung für die Arbeitnehmer – wenn sie sich schon als Arbeitnehmervertreter bezeichnet – verhindern will. Wir werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen, da er eine deut­liche Verbesserung bringt. In diesem Sinne glaube ich auch, dass er Sicherheit bringt, Sicherheit – ihr bezeichnet sie als Arbeitnehmer – für die Einzelnen. Wenn der Ver­sicherungsagent gegen die Versicherung klagen müsste, so wie es jetzt der Fall war, dann wäre er immer der sozial Schwächere gewesen und hätte eigentlich fast nie eine Chance gehabt. So stehen ihm 50 Prozent zu, das ist eine deutliche Besserstellung. Deswegen gibt es von uns ein klares, deutliches Ja. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

18.49


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Heger. Ich erteile es ihm.

 


18.50.31

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz, das ist bereits gesagt worden, wird


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