Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz geändert wird (1489/A und 1079 d.B. sowie 9566/BR d.B.)
Präsident Josef Saller: Wir gelangen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Martin Weber: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsvertretergesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Josef Saller: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Raml. Ich erteile es ihm.
18.45
Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Es ging in dieser Entscheidung darum, dass Handelsvertreter – im Konkreten hat es sich um Versicherungsvertreter gehandelt – Verträge abschließen und dafür Provision bekommen. Diese Provision kann nun entweder eine Einmalzahlung oder eine fortlaufende Zahlung, also sogenannte Folgeprovisionen, darstellen.
Nun gab es einen Streit darüber, was herauskommt, wenn ein Vertrag zwischen dem Versicherungsvertreter und der Versicherung gekündigt wird, ob dann der Versicherungsvertreter weiterhin seine Folgeprämien bekommt. Das war die Grundlage dafür. Der OGH hat – ich denke, das ist ganz nachvollziehbar – damals festgestellt, dass die Leistung des Versicherungsnehmers erbracht ist und es daher keinen Unterschied machen darf, ob er jetzt seine Leistung in einer Einzelprämie oder in einer fortlaufenden Prämie vergütet bekommt – so weit, so nachvollziehbar.
Jetzt ist der Gesetzgeber, also der Nationalrat, aber hergegangen und hat sehr wohl einen Unterschied gemacht. Der Nationalrat stellt sich vor – und das sollte auch heute, jedoch ohne unsere Zustimmung, abgesegnet werden –, dass nur mehr zumindest 50 Prozent der Folgeprämien vom Versicherer zu leisten sind, wenn es zu einer Vertragskündigung kommt. Jetzt braucht man kein besonderer Hellseher zu sein, um zu erahnen, wenn das Gesetz schon anbietet, dass zumindest 50 Prozent der Folgeprämie auszuzahlen sind, dass wohl die meisten, wenn nicht sogar alle Versicherer diese Möglichkeit natürlich in ihre AGBs aufnehmen werden und somit der Versicherungsvertreter bei einer Folgeprämie – wenn er den Vertrag mit der Versicherung kündigt – künftig um 50 Prozent seiner Prämie umfallen wird.
Für uns ist das ein Umstand, der so nicht tragbar ist. Ich möchte an dieser Stelle auch an all jene appellieren, die sich als Arbeitnehmervertreter verstehen: Es geht hier auch darum, dass diese Versicherungsvertreter in der Praxis einen arbeitnehmerähnlichen Status haben und es da ein ähnliches Verhältnis, eine gewisse Abhängigkeit zwischen
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