BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 183

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ein OGH-Urteil umgesetzt, wonach sittenwidrige Verträge zulasten von Handelsvertre­terinnen und -vertretern ex lege für ungültig erklärt werden.

Auch wir sehen hier grundsätzlich die Verbesserungen dieser gesetzlichen Regelung – dies im Gegensatz zur FPÖ. Die Versicherungsunternehmen waren bis jetzt nur aus schwerwiegenden Gründen, unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Versicherungsagenten, berechtigt, zu dessen Ungunsten die Provisionstabelle zu verändern. Da ist einiges passiert.

Auf der Homepage der Wirtschaftskammer habe ich mir Musterverträge angeschaut, und da ist mir eines ins Auge gestochen. Da ist gestanden: „Augen auf! – Was Sie beachten müssen, bevor Sie Ihren Agenturvertrag unterschreiben!“ Da gibt es eine Reihe von Dingen, die eigentlich schon klarmachen, dass man schon lange weiß, dass die Handelsvertreter oft um ihre Provisionen gebracht werden. Ich möchte jetzt nicht noch einmal damit beginnen, welche Provisionen das sind, aber was da sehr deutlich geworden ist, ist, dass diese komplizierten Regelungen um den Anspruch auf Folge­provisionen so formuliert waren, dass das sogenannte Körberlgeld, das eigentlich den Agenten gehört hätte, immer die Versicherer eingesteckt haben.

Da gibt es ein Zitat, das so in diesem Mustervertrag steht: „Bestehen Sie daher unbe­dingt auf Provisionsfortzahlung über das Agenturvertragsende hinaus – auch wenn Sie den Vertrag später selbst kündigen!“ An diesem Beispiel sehen Sie aber auch, dass häufig auch bei ordentlicher Kündigung des Agenturvertrags die Folgepro­visionen vorenthalten werden. Das war leider viel zu oft der Fall.

Diesbezüglich wurde jetzt ein Mittelweg ausverhandelt, wonach mindestens 50 Prozent der Folgeprovisionen jedenfalls ausbezahlt werden müssen. Ein höherer Prozentsatz kann klarerweise vertraglich vereinbart werden, das hat ja mein Vorredner auch schon gesagt. Damit stellt das Gesetz einen Mindeststandard her, der übertroffen werden kann. So können langwierige Vertragsstreitereien vermieden werden, da diese für die Betroffenen – weil sie ja weder den Atem noch die finanziellen Mittel haben – meist schwer durchzuhalten sind.

Vielleicht sind dieses OGH-Urteil und die damit verbundene Änderung des Handels­vertretergesetzes wirklich ein Anlass, um generell Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen gründlich zu durchforsten. Da ist mit Sicherheit einiges verbesserungs­wür­dig.

Meine Fraktion wird der Änderung des Handelsvertretergesetzes zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

18.54


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. Ich erteile es ihm.

 


18.54.18

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Raml hat schon erzählt, wie das Ganze aufgrund des OGH-Urteils zustande gekommen ist. Ich gehe jetzt vielmehr darauf ein, was wir Grünen sehen oder was wir wollen, und auf unsere Position zu diesem Thema. Es ist natürlich eine Besserstellung. Genau diese Besser­stellung der VertreterInnen, wie der Kollege gesagt hat, sehen wir auch, und deshalb werden wir diesem Gesetz auch zustimmen.

Die Problemlage wird jetzt durch diese Novelle beendet. Dass dem Versicherungs­agenten dann 50 Prozent – statt 40 oder auch null Prozent – zustehen, ist eine tolle Besserstellung. Da muss man auch das Positive sehen, liebe FPÖ. Wir Grünen können


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