BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 64

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Je­newein. – Bitte.

 


12.33.16

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungs­bank! Frau Staatssekretärin! Prinzipiell war ich heute durchaus positiv gestimmt, aber momentan hätte ich gute Lust, einen Antrag auf Herbeischaffung des Bundeskanzlers zu stellen. Ich sage Ihnen das ganz offen: Ich halte das für eine Missachtung des Parlaments, dass er nicht einmal bleibt, bis der 1. Tagesordnungspunkt, in dessen Rah­men er heute hier seiner parlamentarischen Pflicht auch nachkommt, denn es ist näm­lich die Pflicht der Bundesregierung, sich dem Parlament vorzustellen, vorbei ist. Statt­dessen gibt er draußen in der Säulenhalle Interviews. Das halte ich – und das ersuche ich, ihm auch mitzuteilen – gelinde gesagt für eine Missachtung des Parlaments. Das ist etwas, was ich so nicht akzeptieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Er war ja heute in der Früh durchaus eloquent, er hat gesagt, er hat keine ausformu­lierten Reden. Das schätze ich sehr, das habe ich auch nie. Ich lasse mich immer sehr gerne von dem inspirieren, was von der Regierungsbank kommt. Ich lasse mich auch immer sehr gerne davon inspirieren, was aus dem Plenum kommt. Ich lasse mich aber auch gerne davon inspirieren, was aus den Medien kommt.

Das österreichische Wirtschaftsmagazin „trend“ titelt: „YES WE KERN“.

Die „Kleine Zeitung“ hat geschrieben:

„Der durchwegs auch von Ehrgeiz und Eitelkeit getriebene Kern will nicht als Moderator des Stillstands, sondern als Motor des Aufbruchs in die Annalen eingehen, und das ist gut so.“

Das wäre prinzipiell auch gut so, obwohl ich ihm ja gar nicht die Eitelkeit unterstellen möchte, das macht ja in dem Fall die „Kleine Zeitung“. Das lassen wir einmal so ste­hen. Wenn man sich die Berichterstattung angesichts der Inthronisierung des Herrn Bun­deskanzlers Kern angesehen hat, dann muss man sagen, das war schon ein bisschen eine Aufbruchsstimmung – auch die Kollegin Posch-Gruska hat dies heute dargelegt , die da signalisiert wird. Da habe ich mir gedacht: Jetzt kommt Wilhelm mit dem Zau­berstab, jetzt kommt das messianische Zeitalter.

Die Frage, die sich mir immer stellt: Kann er auch über Wasser gehen? – Nicht einmal 14 Tage später, genau vor zwei Tagen, erklärt er dann: „Im Asylgesetz ist ein Richtwert festgehalten, der 37.500 Asylberechtigte formuliert.“

Das haben wir heute schon aufgeklärt. Jetzt könnte man hier wohlwollend auch sagen: Vielleicht hat er sich tatsächlich nur versprochen und hat hier Asylberechtigte mit Asyl­werbern verwechselt. Es geht dann aber weiter, und das wurde heute nicht themati­siert, daher möchte ich es gerne thematisieren. Er hat nämlich auch gesagt: „Nicht an­gerechnet würden auch enge Angehörige Schutzberechtigter, die auf Grundlage der Familienzusammenführung nach Österreich einreisen.“

Interessanterweise steht bei der Vereinbarung der Bundesregierung vom 20. Jänner dieses Jahres: „Anträge auf Familienzusammenführung und Asylansuchen werden zu­sammengezählt.“ – Also, was stimmt jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl von der ÖVP, aber auch vor allem von der SPÖ? Was stimmt jetzt? – Stimmt das, was der Herr Bundeskanzler Kern vor zwei Tagen gesagt hat, oder stimmt das, was am 20. Jänner hier vereinbart wurde? Das sollte man dann schon einmal klären, denn dass man sich einmal verspricht, dass man einmal Begriffe durcheinanderbringt, das soll jedem zugestanden sein. Das ist nicht weiter das Problem.

 


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