BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 75

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13.19.363. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird (1107 d.B. und 1141 d.B. sowie 9588/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um den Bericht. – Herr Bundesrat Weber ist nicht im Raum.

Vorsitzender des Finanzausschusses ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte, Herr Vorsit­zender.

 


13.20.10

Berichterstatter Ewald Lindinger: Ich erstatte als Vorsitzender des Finanzausschus­ses den Bericht. Es geht um die Förderung von Handwerkerleistungen, den sogenann­ten Handwerkerbonus, und die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichterstattung, Herr Vorsitzender. – 10 € für die Klubkasse!

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


13.21.08

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister Schelling! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte bei diesem Tagesordnungspunkt auf die veröffentlichte Meinung zurückkommen. Die ver­öffentlichte Meinung wird ja heutzutage von Bundeskanzler Kern präsentiert. Er selbst hat gemeint, dass dieser Handwerkerbonus besser vermarktet gehört und Teil seines Wirtschaftsförderungsprogramms ist, seines New Deal.

Da darf ich eine Begriffskorrektur machen. Vor allem bei der ÖVP meint man jetzt, der New Deal sei eine Beziehungsgeschichte. (In Richtung des Bundesrates Mayer:) Nein, ist es nicht, denn New Deal ist eindeutig ein angelsächsisch determinierter Terminus. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Ich glaube, Herr Bundeskanzler Kern ist ein polyglotter und international sehr mobiler Mann, der sicherlich weiß, warum er diesen Begriff gewählt hat. Ich bin hundertprozentig sicher, er weiß es. Auf diesen Punkt kom­me ich dann später zurück.

Ich habe diesen Handwerkerbonus genau angesehen und möchte auf drei Punkte zu­rückkommen. Er ist a) ungerecht, er ist b) ein Bagatellbetrag und c) ist er kein Bestand­teil eines New Deal, denn der New Deal des Herrn Bundeskanzlers Kern ist, wenn man sich genau damit beschäftigt, eigentlich ein very old deal.

Warum ist er ungerecht? – Diesen Handwerkerbonus muss man mit dem Handwerker­bonus in Deutschland vergleichen, den es bereits seit dem Jahr 2009 gibt und der vom dortigen Bundesrechnungshof bereits verifiziert, evaluiert und ausgewertet wurde. Man müsste also hier nicht unbedingt bis 2021, nicht fünf Jahre warten, wie es im Vorschlag dieses Gesetzes enthalten ist, sondern könnte gleich agieren.

Ich habe es gemacht und einen Vergleich Österreich/Deutschland angestellt: In Öster­reich ist ein Fonds von 20 Millionen € zur Verfügung gestellt, gedeckelt, mehr gibt es nicht. Pro privatem Haushalt ist er pro anno auf 600 € limitiert. In Deutschland gibt es


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