BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 93

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neinzunehmen. Wir sind ja auch im Nationalrat nur mitgegangen, weil dieser Paragraph hineingekommen ist.

Da muss das Finanzministerium ein bisschen in die Pflicht genommen werden, weil es für eine ausreichende Personalausstattung sorgen muss. Das freut uns natürlich, auch wenn die Regelung erst ab 2018 gilt – schließlich ist es immerhin besser, ein spätes Datum zu kennen als gar keines. Man könnte in der Zwischenzeit schon einmal die Fi­nanzpolizei personell aufstocken, aber ich weiß, das fällt in den Aufgabenbereich des Bundesministers für Finanzen.

Wir Grüne werden diesem Gesetz also gerne unsere Zustimmung geben. Es nützt den betroffenen Arbeitern und schützt sie, und ja – jetzt schaue ich auch zur ÖVP –, es nützt auch den österreichischen Klein- und Mittelbetrieben, die ihre Arbeiter fair und ge­setzeskonform beschäftigen. Vielleicht, werte Kollegen von der ÖVP, könnt ihr auch noch an den Finanzminister herantreten und euch für mehr finanzielle Mittel für die Po­lizei einsetzen, um dieses Gesetz noch etwas griffiger zu machen. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.31


Präsident Josef Saller: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hammerl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.31.48

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger! Zuerst, Herr Bundesminister, möchte ich gratu­lieren, dass Sie diese Periode und die nächste Periode durchziehen. Sie sind ein guter Sozialminister, Sie haben Stil und sind konsequent – und Sie haben es nicht leicht. Gra­tuliere! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP sowie bei der SPÖ.) Ja, das muss man sa­gen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Öffnung des Arbeitsmarktes der EU ist eine Errungenschaft, die wir nicht antasten sollten. Sie hat viele Vorteile und viele Chancen gebracht. Die Globalisierung des Wirtschaftlichen muss aber auch durch eine Globalisierung des Sozialen begleitet werden, damit nicht aus der Unterbietung von So­zialleistungen und Umweltstandards ungerechtfertigte und schadenstiftende Vorteile ge­zogen werden.

Diese Annäherung des Sozialen ist auch im Rahmen der EU in vielen Punkten noch nicht erreicht, meine Damen und Herren, sodass gerade in Grenzregionen aus dieser Ungleichheit Vorteile gezogen werden können und für andere wieder große Nachteile auf dem Markt entstehen. Aus dieser Situation darf nicht etwa ein Lizitieren in Bezug auf soziale Sicherung und Lohnhöhe entstehen, sondern es gilt, das soziale Niveau zum Vorteil aller Österreicherinnen und Österreicher auszugleichen. Dies war auch die Absicht des im Jahre 2011 erlassenen Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und So­zialdumping.

Dieses Gesetz wird nun im Bereich der Haftungen und des Strafausmaßes novelliert. Dazu wird ein Kontrollplan erarbeitet. Ein schärferer Wettbewerb auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch zulasten der Klein- und Mittelbetrie­be – besonders in exponierten Grenzgebieten, wie sie etwa meine Heimat in der Stei­ermark oder das Burgenland darstellen – darf nicht durch starke Unterschiede in der Lohnhöhe aufgrund geringer Sozialleistungen oder durch Übertretung von Arbeitneh­merrechten verzerrt werden. Ob das nicht doch geschieht, muss man sich gerade in un­seren Breiten fragen, wenn man sich nur ein wenig auf Baustellen umschaut.

Meine Damen und Herren, da gibt es offensichtlich eine Schieflage, die im Interesse aller bekämpft werden muss. Ich möchte dazu vier Punkte aufzählen, in wessen Inter-


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