BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 117

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sam sozusagen implementiert werden soll, mit Städten als Partner. Und, wie gesagt, das Anfragerecht bei Dringlichen Anfragen hat für mich eine andere Dimension. Das würde sich für eine normale Anfrage eignen, ja, aber nicht für eine Anfrage in diesem Ausmaß. Wir sehen, dass hier in diesem Fall das dringliche Anfragerecht des Bundes­rates missbraucht wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.03


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Es tut mir leid, Herr Bundesrat, die Dringlichkeit die­ser Anfrage entscheidet der Anfragesteller. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Weiters zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühl­werth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


16.03.50

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Das kann man nicht unwidersprochen lassen.

Gott sei Dank regelt die Geschäftsordnung des Bundesrats das Interpellationsrecht der Bundesräte und nicht der Klubobmann Mayer von der ÖVP – und das ist gut so. (Zwi­schenruf des Bundesrates Mayer.)

Es obliegt nicht dem Klubobmann der ÖVP, zu beurteilen, was dringlich ist und in wel­cher Form es dringlich ist, das entscheiden die Anfragesteller immer noch selber. Und ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg. Und gerade dann, wenn ein Projekt sehr neu ist, kann man, würde ich sagen, nachfragen, um möglicherweise auch den Anfän­gen zu wehren. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der Grü­nen.)

16.04

*****

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangt Herr Bundesrat Stögmüller zu Wort. – Bitte.

 


16.04.31

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Edgar Mayer, ich habe auch eine schriftliche Anfrage an den Herrn Innenminister oder die ehemalige Frau Innenministerin gestellt, das war vorher schon eine parlamentarische Anfrage, das steht auch in dem Antrag drinnen. Wenn man sich den durchliest, dann findet man ei­nen Punkt dazu, unter dem steht, dass es schon eine schriftliche Anfrage gegeben hat, diese wurde beantwortet. Daraufhin gibt es viele Projekte, dann ist dieses Projekt an­gelaufen. Die Dringlichkeit ist gegeben, weil es Widerstände in den Gemeinden, von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und von der Polizeigewerkschaft gibt, die massiv sind und letzte Woche erst im Zentralausschuss besprochen worden sind. Ja, darin liegt die Dringlichkeit, in nichts anderem. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühl­werth.) Also ich glaube, das spiegelt die Dringlichkeit wider. Zurzeit wird dieses Projekt betrieben, und man hört immer wieder, dass es dann auf ganz Österreich ausgeweitet wird. Aber vielleicht ganz kurz zur Begründung von diesem Projekt.

Wir haben heute diese Dringliche Anfrage Community Bürger, Community Polizei und Sicherheitsbürger eingebracht. Dieses Pilotprojekt hat eigentlich noch Ihre Vorgängerin Mikl-Leitner ins Leben gerufen, und Sie, Herr Minister, möchten es anscheinend auch weiterführen. Das kommt auch aus der Zentralgewerkschaft der Polizei: Die Anfrage­beantwortung kam mit der Information zurück, dass Sie das weiterführen und sogar auf ganz Österreich ausweiten möchten. Das heißt, das ist ja keine regionale Geschichte,


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