BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 84

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Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Bundesrätin Ecker zu Wort. – Ich bitte, Frau Bundesrätin.

 


13.13.35

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren! Was lange währt, wird nicht immer gut. So sehen wir die geplanten Änderungen zum Kinderbetreuungsgeld: Zwei Jahre verhandelt, zwischen­durch kein Weiterkommen, Abbruch, keine Gespräche, mühsam wieder weiter. Warum? – Es war geplant, das pauschale Kinderbetreuungsgeld einfacher, flexibler, transparenter zu gestalten und die Gesamtbezugsdauer unangetastet zu lassen. Im vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir gar nichts davon, ganz im Gegenteil, es wird nichts einfacher.

Sogar das Sozialministerium stellte am 25. Februar fest, ich zitiere:

„Darüber hinaus wird festgehalten, dass von einer Vereinfachung des KBGG – wie intendiert – keine Rede sein kann. Ganz im Gegenteil ist kaum vorstellbar, dass nicht rechtskundige Eltern die Materie in ihrer Komplexität durchblicken können.“

Das stellt das Sozialministerium fest, eine sehr kompetente Stelle. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, wie die Eltern das sehen werden!

Und noch mehr: Es erfolgt keine Valorisierung, keine Wertanpassung, und daher erle­ben meist die Mütter eine Kürzung, die sich de facto so auswirkt, dass zurzeit das Kinderbetreuungsgeld noch etwa 60 Prozent dessen wert ist, was es einmal war, als es eingeführt wurde. Das heißt, es gibt um 40 Prozent weniger Kaufkraft.

Was kommt jetzt auf die Eltern zu? – Die bisher vier Pauschalvarianten werden in ein Kinderbetreuungsgeldkonto mit einer Bezugshöhe von monatlich zwischen 440 € und 1 030 € umgewandelt, je nachdem, für welche Länge sich die Eltern entscheiden, maximal also 12 337 € für einen Elternteil oder 15 449 € für beide Elternteile.

Schauen wir uns die Varianten an: Die Langzeitvariante wird von 35 Prozent der Eltern genutzt, sie wird von jetzt 30 plus 6 auf 30 plus 5 Monate verkürzt. Die Alleinerzieher, die Anspruch auf 30 Monate hatten, erleben jetzt eine auf 28 Monate gekürzte Anspruchsdauer.

Der Familienzeitbonus ist also kein Bonus, sondern definitiv ein Vorschuss, weil der Bonus nicht zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird, sondern auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet, das heißt, von der Gesamtsumme abgezogen wird. Tatsächlich wird die Leistung des Papamonats so gewährt, dass der letzte Monat des Kinderbetreuungsgeldes vorgezogen wird, und das alles unter der Prämisse, dass es dem Vater möglich ist, während der ersten drei Monate ab Geburt des Kindes gleichzeitig mit der Mutter zu Hause zu bleiben.

Mit dem Arbeitgeber muss er sich auch noch auf einen gesamten Monat innerhalb der ersten drei Monate einigen. Kann er das aus verschiedensten Gründen nicht, besteht kein Anspruch darauf, diesen Monat im Anschluss zu konsumieren. Können sich Eltern das nicht leisten oder wollen sie das vielleicht auch nicht, ist trotzdem die Bezugsdauer verkürzt.

Weiters gibt es einen Partnerschaftsbonus von 500 € pro Monat pro Elternteil als Einmalzahlung, wenn die Eltern es schaffen, sich partnerschaftlich, quasi halbe-halbe,


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