BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 93

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es ganz einfach mehr Familie geben soll. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Kurz: Buh, schlechte Rede!)

13.49


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Frau Bundesministerin MMag. Dr. Karmasin gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


13.49.48

Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! 

Ich glaube, dieses Gesetz – das Kindergeldkonto inklusive Familienzeit und Partner­schafts­bonus – ist eine Reform, die wirklich diese Begrifflichkeit verdient. Sie ist die größte Reform des Kindergeldes seit 2002. Ich werde Ihnen erläutern, warum das wirklich ein Paradigmenwechsel ist.

Wir reden über ein Gesetz, das insbesondere die Individualität, die Flexibilität und die Partnerschaftlichkeit in den Vordergrund stellt – und das zum ersten Mal bei diesem Kindergeld. Warum? Wir hatten bis dato in der Pauschalvariante vier starre Zeiträume inklusive Betrag. Diese vier Beträge waren in Summe unterschiedlich. Mit einer Differenz von rund 1 500 € war es klar, dass der Gesetzgeber eine Variante, nämlich die Langvariante, anders als die Kurzvariante bewertet.

Ich denke nicht, dass der Staat vorgeben oder regeln sollte, wie Menschen ihre Kinder erziehen und betreuen und in welcher Form sie das organisieren, sondern es geht um Fairness für jedes Kind und Fairness für jede Art der Familie und ihrer Organisation. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Deswegen überlassen wir bitte die Art, wie und wie lange man Kindergeld bezieht, der Wahl der Eltern, und zwar auf Tagesbasis, denn individueller und flexibler geht es nicht. Deswegen auch die Tagesbasis, die, glaube ich, auch sehr einfach in Monate umrechenbar ist. Da braucht man in Wahrheit keinen Kindergeldrechner, den wir aber selbstverständlich trotzdem anbieten. Das ist nicht allzu komplex. Das ist, glaube ich, intellektuell durchaus begreifbar.

Jedenfalls ist dieser Gesamtbetrag pro Kind, glaube ich, ein ganz wesentlicher Schritt, der wirklich ein Grundprinzip verändert – was uns sehr wichtig gewesen ist. Dieser Gesamtbetrag von rund 15 500 € kann natürlich mit dem Partnerschaftsbonus von 1 000 € noch einmal erhöht werden. Man kommt dann auf rund 16 500 €, was um rund 1 000 € mehr ist als die beste Variante im aktuellen System.

Wenn sich Väter oder Familien partnerschaftlich organisieren wollen – das unterstüt­zen wir natürlich –, wird das auch insgesamt finanziell entsprechend höher bewertet als die beste aktuelle Variante. Ich glaube, das ist ein besonderer Fortschritt, der so auch gewürdigt werden muss: Partnerschaftlichkeit nun als besonderes Prinzip beim Kindergeldkonto.

Ich möchte das noch einmal hervorheben: Das ist das erste Gesetz in Österreich, das Partnerschaftlichkeit – im Partnerschaftsbonus – in einem Gesetz niederschreibt. Wenn man diesem Prinzip anhängt, dann ist das schon etwas sehr Wertvolles. Ich denke, dass das partnerschaftliche Familienmodell jenes ist, das jedenfalls diese Bun­des­regierung mit diesem Gesetz als ein Leitprinzip für Familien definiert hat. Sie hat es nicht nur in das Gesetz geschrieben, sondern mit den zusätzlichen 1 000 € auch einen finanziellen Anreiz dafür geschaffen.

Ich bin der Überzeugung, dass wir da einen entscheidenden Anteil in der Väterbe­teiligung erreichen werden, nicht nur über den Partnerschaftsbonus, sondern natürlich auch über die Familienzeit. Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann hat das hervorragend


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