BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 113

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Eine dritte Gruppe hat David schon erwähnt, nämlich die Gruppe der Jugendlichen und Kinder, die mit Fluchterfahrungen zu uns kommen. Auch sie werden weitgehend von der Teilhabe ausgeschlossen oder jedenfalls bei ihrer Teilhabe an unserer Gesellschaft behindert. Teilhabe braucht Sprachkenntnisse, Teilhabe braucht Bildung. Ich freue mich, dass jetzt ein Paket geschnürt worden ist, durch das Sprachvermittlung und Bildung ab dem ersten Tag stattfinden sollen. Wir wissen, dass wir davon noch ein Stück weit entfernt sind.

Auch ich wünsche mir, dass junge Flüchtlinge in die Ausbildungspflicht hineinge­nom­men werden, um die Möglichkeit zu bekommen, Abschlüsse zu machen und in der Bildung voranzukommen. Es macht einfach keinen Sinn, bei Jugendlichen danach zu unterscheiden, woher sie kommen oder warum sie hier sind. Diese Jugendlichen sind hier, sie werden hier ihre Zukunft verbringen und sie alle brauchen hier gute Chancen.

Ich komme zum Schluss: Ich wünsche mir von einer Familien- und Jugendministerin, dass sie tatsächlich auf alle Jugendlichen und Kinder schaut, auch auf jene, die vulnerabel sind und besondere Aufmerksamkeit brauchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.12

15.13.00

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.13.246. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1705/A und 1183 d.B. sowie 9606/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nunmehr gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um den Bericht.

 


15.14.02

Berichterstatterin Sandra Kern: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministerien­gesetz 1986 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antrag­stel­lung kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.

 


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