BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 138

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Das heißt, das wird virtuell zugeschickt: Eine virtuelle Person fordert eine virtuelle Signatur an und bekommt diese virtuell übermittelt. Die Frage ist dann: Wo ist der Nachweis, die Feststellung, dass es diese Person auch tatsächlich physisch gibt? Das ist ein wichtiger Einwand, der seitens der Notariatskammer eingebracht wurde.

Aber der wohl wichtigste Einwand ist jener vom Bundesministerium für Finanzen. Die Beamten vom BMF sagen, dass sie grundsätzliche Zweifel an der Darstellung haben, dass – so wie es hier im Gesetz steht – im Zusammenhang mit diesem Gesetz keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Weiters führen die Kollegen vom BMF an, dass „nach der Abschätzung der Durchführungsverordnung bereits die bloßen zusätz­lichen Kosten der Aufsichtsstelle und der RTR-GmbH in den nächsten 5 Jahren mit 815.000 Euro geschätzt werden (…).“

Da finde ich es doch einigermaßen kühn, zu behaupten, dass das keine finanziellen Auswirkungen hat – Auswirkungen, die einmal mehr der Steuerzahler zu tragen hat, möchte ich an dieser Stelle nur der Richtigkeit halber festhalten.

Dazu gibt es noch eine negative Darstellung der Wirtschaftskammer, die meint, dass Klein- und Mittelunternehmen durch dieses Gesetz benachteiligt werden, denn aufgrund der Komplexität dieses Gesetzes haben viele Kleinbetriebe weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen für einen entsprechenden Datenbeauf­tragten, der sicherstellen soll, dass man im wirtschaftlichen und betrieblichen Verfah­rensablauf alles diesem Gesetz entsprechend abwickelt. Ja, viele Kleinbetriebe haben gar keine Möglichkeit, das zu gewährleisten.

Als weiterer Punkt ist anzuführen, dass es im § 4 Abs. 3 eine sogenannte Konsu­mentenschutzbestimmung gibt, wo dann, wenn man ein bisschen weiterliest, steht, dass diese Vertragsbestimmungen nach dem ABGB nicht einklagbar sind, weil sie auf elektronische Signaturen nicht anzuwenden sind.

So viel zum Thema Gesetz: Gut gemeint, schlecht umgesetzt; viele Fehler, viele Probleme. Daher werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.52


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.52.53

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bundesräte! Da ich als Staatssekretärin unter anderem für Digita­lisierung zuständig bin, fällt das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz in meinen Bereich.

Worum geht’s? – Es geht um eine Verordnung der EU, nämlich das sogenannte eIDAS-Paket, das wir jetzt national umsetzen. Es ist richtig, dass wir es – wie es mein Vorredner gesagt hat – mit einem neuen Gesetz zu tun haben. Das alte Signaturgesetz wird eben durch das neue Signatur- und Vertrauensdienstegesetz ersetzt, weil wir es hier erstmals nicht nur mit der Signatur zu tun haben, sondern ergänzend auch mit den sogenannten Vertrauensdiensten.

Lassen Sie mich nur kurz darauf eingehen, worum es hier geht. Es geht vor allem darum, da eine Harmonisierung voranzutreiben, nämlich die gegenseitige Anerken­nung von elektronischen Signaturen im gesamten EU-Raum. Das bedeutet für Österreich, dass erstmals die elektronische Handy-Signatur europaweit anerkannt wird. Das nützt dem Bürger und der Bürgerin, das erleichtert den Geschäftsverkehr, das schafft auch EU-weit mehr Rechtssicherheit.

 


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