BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 148

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Achtens: Durch Verknüpfung verschiedener Statistikbereiche soll die Sicherung der Bildungsqualität als ein weiterer Zweck der Bundesstatistik zum Bildungswesen neben der Raumordnung und der Bildungsplanung aufgenommen werden.

Neuntens: Schließlich enthält das Gesetz noch eine Reihe von neuen Regelungen im Bereich der Lehrplangestaltung sowie der Schulverwaltung, auf die ich im Einzelnen hier nicht eingehen möchte, sonst stehen wir noch länger da.

Alles in allem handelt es sich bei dem vorliegenden Regelwerk um ein Resultat lang­jähriger Überlegungen und vorbereitender Beratungen, die bereits dem Bemühen der früheren Bildungsministerin zuzurechnen sind und durch die neue Bildungsministerin tatkräftig als erster Schritt im Rahmen der noch weiter zu führenden Bildungsreform angesehen werden.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.28


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ecker. – Bitte.

 


17.29.13

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Ist die Ausbildungsqualität unser oberstes Ziel in der Bildungspolitik?

Es liegen uns heute und hier eine Menge Gesetzesänderungen vor, und für mich stechen die verbale Leistungsbeurteilung anstelle von Noten bis inklusive der dritten Klasse Volksschule und dass das Sitzenbleiben abgeschafft wird, besonders heraus. Statt Noten von 1 bis 5 gibt es bis einschließlich der dritten Klasse eine verbale Leis­tungsbeurteilung, Ziffernnoten können Eltern beantragen, wenn sie dafür eine Mehrheit finden.

Wie funktioniert dann die genaue Beurteilung? Wie wissen wir, ob die Bildungsziele auch erreicht wurden? Die Leistungsbeurteilungsverordnung sah bisher sehr klare Regeln vor. Wie der Name schon sagt, geht es auch in der Schule um Leistung. Nicht nur die Leistung der Schüler zeichnet sich ab, auch die Leistung der Lehrer wird sichtbar.

Die Gefahr des Sitzenbleibens fällt weg, freiwilliges Wiederholen ist laut Gesetz nur mehr in Ausnahmefällen möglich, und auch das soll sehr rigide und sehr strikt gehand­habt werden, dazu müssen alle am Schulstandort vorhandenen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sein. Zusätzliche Fördermaßnahmen sind nicht vorgesehen, das haben wir im Ausschuss gehört. Das ist für uns ein absolutes No-Go.

So wie Monika schon sagte, ist in der Schule schon jetzt zu wenig Zeit zum Lernen. Schlagen Sie die Zeitung auf! Sie können darin lesen, wie viel Geld Eltern für Nachhilfe ausgeben, für Lernbegleitung investieren und dass sie sich auch noch selber zu den Hausübungen setzen und Übungen mit den Kindern machen. Wir schaffen das Sitzenbleiben ab. So ist nicht mehr Zeit, das Nichtwissen aufzuholen, wenn es dann nicht zu Hause geschieht.

Ich weiß nicht, ob Sie es sich angeschaut haben, aber in den Volksschulen Österreichs wird zu einem überwältigenden Teil freiwillig wiederholt, das heißt auf Ersuchen der Eltern, weil sie der Meinung sind, ihr Kind ist in der Entwicklung noch nicht so weit und schafft es nicht, braucht noch mehr Zeit, oder die Lehrer haben es empfohlen, und es wurde in einem persönlichen Gespräch mit den Eltern geklärt und vereinbart.

 


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