BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 166

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.41.4714. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (1085 d.B. und 1161 d.B. sowie 9603/BR d.B.)

 


Präsident Josef Saller: Wir gelangen nunmehr zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Ich bitte um den Bericht.

 


18.42.13

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswär­tige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betref­fend Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei anderer­seits.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Josef Saller: Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich lasse über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

18.44.1815. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Kosovo zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1148 d.B. und 1163 d.B. sowie 9604/BR d.B.)

 


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