BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 175

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ihn nicht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

19.18


Präsident Josef Saller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic.

 


19.18.37

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Auch wenn es nur drei Sätze sind, sind sie mir sehr wichtig, denn eines möchte ich klarstellen: Entwicklungszusam­menarbeit ist wichtig, richtig, notwendig und sollte aus unserer Sicht ausgebaut wer­den.

Meine Kritik, dass wir die 0,7 Prozent nicht erreichen oder dass diese Abkommen an Flüchtlingspolitik beziehungsweise an Rückübernahmeabkommen gekoppelt werden, ist zulässig und der eigentliche Grund, wieso wir nicht zustimmen. Das zu präzisieren, war mir wichtig, vor allem nach diesen zwei widersprüchlichen Redebeiträgen. EZA ist etwas (in Richtung des Bundesrates Schennach) – da gebe ich dir auf jeden Fall recht –, das nicht nur staatliches, sondern auch persönliches Engagement erfordert und nicht nur bilateral, sondern multilateral zu klären und auszubauen ist.

An dieser Stelle möchte ich auch allen Personen, die sich in diesem sehr schwierigen Bereich engagieren, große Wertschätzung aussprechen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)

19.19


Präsident Josef Saller: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe, dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.20.0017. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ord­ner/innen für das 2. Halbjahr 2016

Präsident Josef Saller: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Da mit 1. Juli 2016 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Steiermark übergeht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsendete Vertreter des Bundeslandes, Herr Bundesrat Mario Lindner, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr zu wählen.

Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten

Präsident Josef Saller: Ich werde die Wahl der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

 


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