BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 63

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Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfül­len, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


12.13.44

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher am Livestream und vor den TV-Geräten! Wir alle haben heute schon sehr viel gehört, historisches Ergebnis, deswegen kann ich hier die Ausführungen über das Klimaschutzabkommen von Paris einigermaßen kurz hal­ten. Prägnant waren natürlich die Bereiche, bei denen es darum gegangen ist – wobei die Frage auch im Ausschuss gestellt wurde –, was passiert, wenn sich ein Staat oder mehrere Staaten, die es zwar unterzeichnen, vielleicht sogar ratifizieren, nicht an die­ses Abkommen halten. – Genau: Es wird nämlich nichts passieren, es gibt keine recht­lichen Möglichkeiten, es gibt also nicht, so wie es in der EU durchaus üblich ist, irgend­welche Vertragsverletzungsverfahren, die zu Strafzahlungen der Staaten führen. Das gibt es alles nicht! Man denkt an und hofft auf das Gute im Menschen.

Was noch aufgefallen ist – das wurde heute auch schon ganz kurz erwähnt –, ist mei­ner Meinung schon ein Punkt, der mich nicht gleich so zur Tagesordnung übergehen lässt: Der Schiff- und Flugverkehr ist ausgenommen. Dahinter steht, dass man auf die Frage, was damit geschieht, doch gemeint hat, man wird versuchen, das dann durch et­waige Klimasteuern in irgendeiner Form abzugelten. – Das wird aber nichts anderes be­deuten, als dass dieser Bereich für den Endkunden teurer werden wird, weil ja die Un­ternehmen das ganz sicher auf den Endkunden abwälzen werden.

Spannend dabei ist, dass die EU vor nicht allzu langer Zeit noch davon ausgegangen ist, dass der Schiffsverkehr 2 Prozent der Gesamtumweltverschmutzung darstellt. Green­peace hat da andere Zahlen, Greenpeace hat schon 2008 mitgeteilt, dass es über 4,5 Prozent sind. Das wird bis 2020 noch um circa 30 Prozent steigen.

Ein Detail dabei ist: Der klassische Schiffsverkehr – ich weiß schon, dass es da Inno­vationen gegeben hat, bei Kreuzfahrtschiffen und so weiter gibt es schon Hybridschiffe, das ist schon der Weg in die richtige Richtung –, die gesamte Frachtschifffahrt fährt mit Schweröl. Das, geschätzte Damen und Herren, ist ein Umweltverschmutzer erster Gü­te, denn das ist ein Abfallprodukt der Raffinerien, das dabei massiv verbrannt wird und zu einer massiven Verschmutzung führt. (Beifall bei der FPÖ.)

Also herzugehen und zu sagen: Na ja, das ist alles nicht so aufregend, da gibt es schlimmere Verursacher!, das stimmt nicht ganz.

Dann kommt der Luftverkehr. Auch da geht man davon aus, dass der Luftverkehr circa 3,5 Prozent der gesamten Verschmutzung ausmacht. Das ist besonders fatal beim Luft­verkehr, weil ja die Luftverschmutzung in den oberen Atmosphärenschichten stattfindet und sich daher ableiten lässt, dass eine bis zu fünffach höhere Treibhauswirkung er­zielt wird. Also wenn man jetzt dieser Negativschätzung folgen kann – und da sollte


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