Wir haben dazu im Nationalratsausschuss einen Minderheitsbericht eingebracht, weil wir gravierende Mängel gefunden haben. Es sind im Vorblatt in der Wirkungsfolgenabschätzung und in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage relativ viele Ungenauigkeiten drinnen, zentrale Teile des Vertragstextes werden falsch oder ungenau wiedergegeben, und es werden die Rechtsfolgen aus der Ratifizierung zum Teil ein bisschen irreführend formuliert.
Es wird zum Beispiel im Vorblatt durchgängig das Ziel des Abkommens als Begrenzung der Erderwärmung auf unter zwei Grad angegeben. In Wirklichkeit ist es aber so, dass das tatsächliche Ziel – laut dem Paris Agreement – eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad vorgibt. Das hört sich ein bisschen kleinlich an, hört sich ein bisschen wie Spitzfindigkeitenreiterei an, aber diese Begrifflichkeit „deutlich unter“ ist ein Ausdruck der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft zu den Klimafolgen und dass das 2-Grad-Ziel einfach keine ausreichende Sicherheit gewährleistet. Genau diese Begrifflichkeit von „deutlich unter zwei Grad“ war in Paris bei den Klimaverhandlungen Gegenstand von tagelangen und nächtelangen Verhandlungen und hat weitgehende Auswirkungen auf die Reduktionserfordernisse in den Vertragsstaaten. Wir finden, dass es in diesem Vertrag auf alle Fälle auch von österreichischer Seite korrekt wiedergegeben gehört.
Ebenfalls in den Begriffsbestimmungen ist die globale Reduktion der Treibhausgase nicht wiedergegeben: dass es mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Ergebnissen herbeizuführen ist. Das hört sich alles nach Spitzfindigkeiten an, aber wir wissen, bei solchen Verträgen und in allen Gesetzgebungsprozessen wird um Formulierungen ganz lange gerungen, und diese Formulierungen haben dann auch Auswirkungen auf das Ergebnis. Genau dabei ist das eben auch ein Schlüsselbegriff und es erlaubt die weitere Konkretisierung des Reduktionszielpfades. Das ist zumindest irreführend formuliert.
Es waren noch einige weitere Punkte, die nicht ganz korrekt wiedergegeben sind. Es steht Österreich frei, sich selbst Klimaziele zu stecken, wir müssen nicht darauf warten, dass die EU verbindliche Ziele vorgibt. Klimaziele können selbst vorgegeben werden, es können entsprechende Gesetze, die weiter führen, auch schon von Österreich erlassen werden. Von dieser Möglichkeit haben auch andere EU-Mitgliedstaaten bereits Gebrauch gemacht. Österreich darf und soll da eine beispielgebende Rolle innerhalb der EU ausfüllen und soll mit gutem Beispiel vorangehen.
Aber ich mache mir keine Sorgen. Es sind wirklich Formulierungen im Vertrag drinnen, die nicht gut wiedergeben, was tatsächlich ausgemacht worden ist, aber nach der Diskussion, die wir heute – jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt und auch vorher schon in der Aktuellen Stunde – gehabt haben, sehe ich einfach ganz viel Willen innerhalb der österreichischen Politik, wirklich zu schauen, dass da gemeinsam etwas weitergeht, dass wir es so gut wie möglich erfüllen, um die Klimaerwärmung zu stoppen und den Klimawandel aufzuhalten.
Ich möchte mit einem Zitat von Ihnen, Herr Minister, meine Rede beenden, weil mir das vorhin sehr gut gefallen hat. Das sollte sich Österreich als Leitmotto auf die Fahnen heften: „Nichtstun ist keine Option.“ – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
12.48
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Abschließend erteile ich dem Herrn Bundesminister das Wort. – Bitte.
12.48
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Schelling! Hohes Haus! Ich freue mich. Das ist ein guter Tag für Österreich. Mit
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