BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 73

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12.54.57

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Verhandlung stehen gleich meh­rere Gesetze. Es geht unter anderem um das EU-Abgabenänderungsgesetz, das Ver­rechnungspreisdokumentationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Einkommensteuer­gesetz und das EU-Amtshilfegesetz. Grundsätzlich sehen wir Freiheitliche schon den einen oder anderen guten Ansatz. Zu betonen ist, dass die Schaffung eines Ver­rechnungspreisdokumentationsgesetzes eigentlich passend ist und das Ganze in Rich­tung Steuergerechtigkeit geht. Insgesamt können wir diesen Gesetzesänderungen und insbesondere dem angesprochenen Verrechnungspreisdokumentationsgesetz allerdings nicht unsere Zustimmung geben.

Warum können wir das nicht? – Festzuhalten ist nämlich diesbezüglich, dass die ver­anschlagte Obergrenze von 750 Millionen € als Konzernumsatzgrenze nach unserer Auf­fassung nicht angebracht ist. Dieses Maß ist einfach zu hoch und sollte weitaus tiefer liegen. Betroffen sind von dieser Obergrenze und der damit verbundenen Berichtspflicht in etwa nur 20 Konzerne, Stichwort Country by Country Reporting.

Hier stellt sich doch die berechtigte Frage: Was ist mit den anderen Konzernen? – Vie­le dieser anderen Konzerne liegen umsatztechnisch auch nur etwas darunter, und da wäre es unserer Meinung nach schon angebracht, dass eben auch diese Konzerne mit­einbezogen werden.

Eine weitere Frage diesbezüglich ist: Warum wurde genau bei 750 Millionen € die Grenze gezogen? Herr Minister Schelling, Sie sprechen immer von Risiken und einer eventuell zustande kommenden Wettbewerbsverzerrung, vielleicht könnten Sie mir das im Anschluss etwas ausführlicher beantworten, das wäre sehr nett.

Wir Freiheitliche sagen jedenfalls, dass diese Dokumentation weitaus früher angesetzt gehört, eine Grenze um die 40 Millionen € jährlich wäre sicherlich passender und wür­de eine echte Lösung darstellen.

Ein anderer Aspekt ist, dass Transparenz und Öffentlichkeit Vertrauen schaffen. In die­sem Fall ist es leider nicht so gegeben. Wir meinen, dass die länderbezogene Berichts­pflicht durchaus auch zugänglich sein sollte, das würde das Vertrauen in unser natio­nales Steuersystem erheblich stärken.

Wichtig und unerlässlich ist es, dass die Konzerne auch dort ihre Steuern zahlen, wo die Umsätze erwirtschaftet werden. Hier ein paar Beispiele: Google musste rund 170 Mil­lionen € an Steuer nachzahlen, bei Apple waren es sogar über 300 Millionen €. Insge­samt soll Apple in den Jahren 2008 bis 2013 knapp 900 Millionen € an Steuergeldern hinterzogen haben. Das ist eigentlich schon unglaublich. Ich denke, dass das nur die Spitze des Eisberges darstellt. Unsere fleißigen österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch die KMUs können sich nicht aussuchen, wo sie ihre Steu­ern zahlen. Eine Gleichberechtigung wäre hier mehr als nur gerecht, sehr geehrte Da­men und Herren!

Abschließend betone ich, dass gerade in der heutigen verschachtelten Welt und in ei­ner Zeit, in der es mehr Großkonzerne denn je gibt, Steuertransparenz wichtig ist. Be­züglich dieses Gesetzes ist der Ansatz recht gut, es geht aber definitiv zu wenig weit, daher werden wir Freiheitliche dieser Form der Gesetzesänderung unsere Zustimmung nicht geben. Herr Finanzminister, wir fordern Sie auf, das Ganze neu zu beurteilen und die Grenze von 750 Millionen € deutlich zu senken. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.59


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


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