BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 72

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gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit an­genommen.

12.52.352. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommen­steuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Kontenein­schaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Be­wertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabga­benordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1190 d.B. und 1243 d.B. so­wie 9613/BR d.B. und 9621/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1244 d.B. sowie 9622/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zu den Punkten 2 und 3 der Ta­gesordnung.

Ich darf auch Herrn Bundesminister Schelling herzlich bei uns begrüßen. Danke für Ihr Kommen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um die Berichte.

 


12.53.16

Berichterstatter Martin Weber: Ich berichte aus dem Finanzausschuss über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalab­fluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaft­steuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteu­ergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016).

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich berichte weiters aus dem Finanzausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 ge­ändert wird.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte.

 


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