BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 86

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finanzierung beschäftigen. Diese Schwarze Liste wird dann dort unglaubliche Auswir­kungen auf die Kapitalmärkte haben, wo ein Land auf der Schwarzen Liste ist. Was nicht geht, ist, dass man einfach eine Liste erstellt und sagt, wir machen nicht mit, son­dern sie müssen klarstellen, dass sie nicht kooperationsbereit sind. Und wer nicht ko­operationsbereit ist, wird auf die Schwarze Liste kommen, und dann werden wir einen Großteil der Länder dazu bewegen können, möglichst rasch Maßnahmen zu setzen, um die Schwarze Liste wieder zu verlassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.49

13.49.00

 


Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein EU-Abgabenänderungsgesetz 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit ange­nommen.

13.50.044. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsgesetz-Kärnten erlassen und das Bundeshaftungsobergrenzen­gesetz, das ABBAG-Gesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden (1152 d.B. und 1245 d.B. sowie 9623/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um den Bericht.

 


13.50.21

Berichterstatter Martin Weber: Herr Präsident! Ich darf aus dem Finanzausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsgesetz-Kärnten erlassen und das Bundeshaftungsobergrenzen­gesetz, das ABBAG-Gesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden, berichten.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich ersuche um Zustimmung.

 


Präsident Mario Lindner: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


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