BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 143

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Für mich ist es ein Gesetz, auf das man in Zukunft aufbauen kann. Für mich ist es ein Gesetz, das immer wieder neu adaptiert werden kann. Alle fünf Jahre wird hier auch die Aktualität überprüft, es wird auf die Sicherheit geschaut.

Und ja, es gibt jetzt zwei Stellen, aber zur großen Angst, dass die Arbeiterkammer die Daten aufnimmt: Na, wer soll es denn machen, wenn 95 Prozent aller, die schon diese Ausbildung gemacht haben, sowieso erfasst sind? Es ist für mich ja wirklich unver­ständlich, dass ich nur, weil ich Arbeiterkammer höre, plötzlich sage, es geht alles nicht mehr. Aber es gibt jetzt eben diesen Vorschlag mit der Gesundheit Österreich GmbH und der Bundesarbeitskammer, und es ist ja das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die zentrale Stelle, wo die Daten auch alle aufliegen, und ich glaube, dass das so sehr, sehr gut ist.

Was für mich in diesem Gesetz auch noch wichtig ist, sind die EU-weiten Standards, die auch angeglichen werden. Ich denke, dass gerade das ein Bereich ist, wo wir auch sehr große Internationalität haben, wo die Vergleichbarkeit sehr wichtig sein wird und wo für die Patienten und Patientinnen auch das Vertrauen eine sehr große Rolle spielt. Vertrauen ist gerade im Gesundheitsbereich sehr wichtig, und da tut man sich mit die­sem neuen Gesetz ganz sicher viel leichter.

Frau Ministerin, ich möchte Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu diesem Gesetz, zu dieser schweren Geburt gratulieren. Meine Fraktion wird dem sehr gerne zu­stimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.31


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.31.36

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Geschätzte Präsidentin! Man braucht nicht mehr viel dazu zu sagen. Bei der letzten Sitzung, bei der ich gesprochen habe, habe ich auch das Thema Gesundheit Öster­reich GmbH hervorgehoben, um das Gesundheitsberuferegister dort anzusiedeln. Das ist leider nicht möglich gewesen.

Ich finde es sehr gut, dass diese Lösung durch Kollegin Sonja Zwazl mitbeeinflusst worden ist und dass sie dabei federführend war, dass das Gesundheitsregister auf die Arbeiterkammer und die Gesundheit Österreich GmbH aufgeteilt worden ist. Denn auf der einen Seite sind es, wie schon meine Vorrednerin gesagt hat, sehr viele, die in der Arbeiterkammer sowieso schon mitversichert und dementsprechend registriert sind, und auf der anderen Seite finden sich die Selbständigen bei der Gesundheit Öster­reich GmbH.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Registrierung stattfindet. Es wurde ja auch bei der letzten Debatte schon hinterfragt, ob die Registrierung notwendig ist. Man sieht aber, dass in ganz Europa die Registrierung stattfindet, im höheren medizinisch-tech­nischen Bereich in 14 Ländern der Europäischen Union. Das ist wichtig für die Sicher­heit der Patientinnen und Patienten, damit sie wissen, ob das ein Physiotherapeut ist, ob das eine Diätologin ist oder wer auch immer, damit man auch eine Rücksicherung hat, wenn man zu jemandem geht. Besonders bei uns in Grenznähe ist es wichtig, dass jemand international registriert ist.

In diesem Sinne können wir dem zweiten Anlauf natürlich gerne zustimmen und alles Gute wünschen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.33


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte, Herr Kollege.

 


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