BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 152

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Herr Gödl, die ÖVP kapiert nicht, dass es, wenn man die Flüchtlingskinder in dieses Gesetz nicht integriert (Zwischenruf des Bundesrates Gödl), im Nachhinein viel mehr Kosten verursachen wird als die Einbeziehung gekostet hätte – das ist so, Punkt. (Bei­fall bei Grünen und SPÖ.)

Trotz aller Kritik haben wir ein paar Verbesserungen für Asylwerberinnen und Asylwer­ber in das Gesetz bekommen, denn sonst hätte der Minister die Zweidrittelmehrheit nie auf die Reihe bekommen.

Das ist zum Beispiel die Einbeziehung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in die erste Stufe des Jugend-Coachings. Das ist eine Initiative der Grünen, ohne sie wäre sie nicht möglich. Auch die Deutsch- und Alphabetisierungskurse sind nun endlich in dieses Gesetz hineingekommen – bis A1 für alle minderjährigen, nicht schulpflichtigen Kinder. Das war eine ganz große Verpflichtung, die wir gehabt haben. Und ich bin auch stolz, dass uns dabei das Sozialministerium beziehungsweise der Sozialminister so stark unterstützt hat, auch gegenüber der ÖVP. Darauf bin ich wirklich stolz.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Finanzierung der nötigen Fahrkosten. Weitere Punkte, die wir hineingebracht haben, sind die 27 Millionen € an bereitgestellten Mitteln bis 31. De­zember 2017 sowie die Ermöglichung einer dualen Ausbildung im regionalen Umfeld nach Maßgabe der vorhandenen Arbeitsplätze. (Zwischenruf des Bundesrates Köck.) – Ja, zum Glück. (Zwischenruf des Bundesrates Gödl.) – Ja, damit wir überhaupt eine Zweidrittelmehrheit bekommen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ich will das jetzt gar nicht mehr ausführen.

Positiv möchte ich auch noch anmerken und weitergeben, dass Herr Minister Stöger uns Grüne wirklich von Anfang an, seit der Vorlage des Ministerialentwurfes, in die Weiter­entwicklung mit einbezogen hat und uns wichtig erscheinende Kernpunkte mit aufge­nommen hat, wie zum Beispiel die Einbeziehung von jungen Menschen mit Behinde­rung – was die Kollegin schon gesagt hat – oder dass Hilfsarbeit nur mehr vorüberge­hend zulässig ist bis hin zur Einbeziehung von qualitätssichernden und qualitätskontrol­lierenden Elementen in dieses Gesetz.

Positiv finden wir auch, dass explizit genannt wird, was die einzelnen Ressorts zur Um­setzung beitragen sollten. Gerade das Sozialministerium und das Wirtschaftsministe­rium haben eine ausführliche Liste von konkreten Vorgaben. Etwas vager halte ich im Vergleich dazu die Vorgaben für das Bildungsressort und das Jugendressort. Ich hätte mir gewünscht, dass diese zwei Ministerien schon etwas mehr in die Pflicht genommen werden.

Abschließend noch einmal: Wir Grüne werden heute diesem Gesetz zustimmen. Ich per­sönlich bin wirklich froh, dass so ein Gesetz geschaffen wurde. Ich kann Ihnen und Ih­rem Team, Herrn Stöger und seinem Team, den Beamten, wirklich nur danken. Vielen Dank für den Einsatz, so ein Gesetz auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

18.06


Präsident Mario Lindner: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhau­ser, MAS zu Wort. – Bitte.

 


18.06.47

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Das Lob gilt, glaube ich, den Beamten – ich brauche nicht zu gendern, weil es nur Beamte sind, die dafür zuständig sind. (Bundesrat Stögmüller: Entschuldigung!) – Ich sage es ja nur. Diese Beamten sind anwesend, das heißt, ich nehme an, sie werden das Alois Stöger berichten, nämlich auch das Lob für die Einbeziehung und den Abschluss.

 


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