schieht, ist das doch eher gefährlich und unvorhergesehen, während Paragleiter, Fallschirme und andere Fluggeräte sozusagen planmäßig in der freien Natur und nicht auf Flughäfen landen. Deshalb ist meines Erachtens auch diese Unterscheidung da so vorgenommen worden.
Sollte es aber der Fall sein, dass die technische Entwicklung so weit kommt, dass dieser Typus Segelflugzeug in Zukunft auch überall landen könnte, dann auch ordnungsgemäß wegtransportiert werden kann und dabei auch keine Gefährdung entsteht und keine Schäden angerichtet werden können, dann muss man darüber wahrscheinlich noch einmal nachdenken. Aber der jetzige Typus Segelflugzeug ist doch etwas recht Großes, das im Regelbetrieb auf Flughäfen landet, und deshalb wurde die Unterscheidung so vorgenommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.51
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1740/A und 1214 d.B. sowie 9632/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun gelangen wir zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Rene Pfister: Herr Bundesminister! Herr Vizepräsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird.
Das zeitgleiche Inkrafttreten beider Novellen in der konsolidierten Fassung des Kraftfahrliniengesetzes hat zu dem ungewollten Effekt einer doppelten Absatznummerierung geführt. Mit diesem Beschluss soll das geändert und korrigiert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein. Es liegen allerdings keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte sogleich wieder geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.
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