BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 180

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19.53.3122. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzge­setz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz ge­ändert werden (1144 d.B. und 1204 d.B. sowie 9633/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.53.42

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der gegenständliche Bericht des Ausschusses für Innovation, Techno­logie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebühren­gesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorla­ge am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


19.54.49

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser beabsichtigten Maßnahme macht die große Koa­lition aus dem Jahr 2016 ein Gesetz der großen Koalition aus dem Jahr 1992 rückgän­gig. Damals war es die Schaffung des teilrechtsfähigen Bereiches unter dem damali­gen Wirtschaftsminister Schüssel. Laut dem aktuellen Regierungsprogramm sollte eine nationale Strategie für geistiges Eigentum geschaffen werden. Diese besteht jedoch bis dato nicht und ist auch in dieser Novelle nicht beinhaltet. Auch das Wissenschafts­ministerium hat in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf die ausständige natio­nale Strategie als logische Vorbedingung für legistische Einzelschritte – so wie es eben diese gegenständliche Novelle ist – vorgeschlagen beziehungsweise eingefordert.

Hinter dem Terminus dieser Auflösung des teilrechtsfähigen Bereiches, dieser Zusam­menlegung, verbirgt sich in Wirklichkeit eine Erhöhung des Personalstandes um 48 Plan­stellen. Das bedeutet 25 Prozent mehr Personal im Bereich der Verwaltung der Ver­waltung und nicht direkt in einem produzierenden Expertenbereich, es ist somit unserer Ansicht nach ohne Effizienzgewinn. Ich erinnere daran, was heute in der Früh der Herr Landeshauptmann gesagt hat: Die Verwaltungsreformen, von denen wir schon sehr lange reden, sind hier nicht wirklich beinhaltet.

Die österreichischen Jahresgebühren für Patente sind europaweit die zweithöchsten. Die Einnahmenüberschüsse aus dem Österreichischen Patentamt betragen derzeit 16 Millionen € jährlich, gehen an das BMVIT und werden dort unter anderem für Me­dienkooperation und dergleichen verbraten. Das BMVIT hat ganz sicher kein Interesse an einer Änderung dieses Zustandes. Daher bringt diese Novelle auch auf der Gebüh­renseite keine Entlastung des Innovationsstandortes Österreich, denn da wäre eine massive Senkung der unvergleichlich und unnötig hohen staatlichen Patentgebühren nötig (Beifall bei der FPÖ) – danke, das ist gerechtfertigt –, so wie es auch vom Rech­nungshof kritisiert wird, zu dem ich schlussendlich noch kommen möchte. Der Rech­nungshof stellt in seiner Follow-up-Prüfung aus dem Jahr 2015 fest: Keine innerbe-


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