Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (1144 d.B. und 1204 d.B. sowie 9633/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der gegenständliche Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.
19.54
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser beabsichtigten Maßnahme macht die große Koalition aus dem Jahr 2016 ein Gesetz der großen Koalition aus dem Jahr 1992 rückgängig. Damals war es die Schaffung des teilrechtsfähigen Bereiches unter dem damaligen Wirtschaftsminister Schüssel. Laut dem aktuellen Regierungsprogramm sollte eine nationale Strategie für geistiges Eigentum geschaffen werden. Diese besteht jedoch bis dato nicht und ist auch in dieser Novelle nicht beinhaltet. Auch das Wissenschaftsministerium hat in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf die ausständige nationale Strategie als logische Vorbedingung für legistische Einzelschritte – so wie es eben diese gegenständliche Novelle ist – vorgeschlagen beziehungsweise eingefordert.
Hinter dem Terminus dieser Auflösung des teilrechtsfähigen Bereiches, dieser Zusammenlegung, verbirgt sich in Wirklichkeit eine Erhöhung des Personalstandes um 48 Planstellen. Das bedeutet 25 Prozent mehr Personal im Bereich der Verwaltung der Verwaltung und nicht direkt in einem produzierenden Expertenbereich, es ist somit unserer Ansicht nach ohne Effizienzgewinn. Ich erinnere daran, was heute in der Früh der Herr Landeshauptmann gesagt hat: Die Verwaltungsreformen, von denen wir schon sehr lange reden, sind hier nicht wirklich beinhaltet.
Die österreichischen Jahresgebühren für Patente sind europaweit die zweithöchsten. Die Einnahmenüberschüsse aus dem Österreichischen Patentamt betragen derzeit 16 Millionen € jährlich, gehen an das BMVIT und werden dort unter anderem für Medienkooperation und dergleichen verbraten. Das BMVIT hat ganz sicher kein Interesse an einer Änderung dieses Zustandes. Daher bringt diese Novelle auch auf der Gebührenseite keine Entlastung des Innovationsstandortes Österreich, denn da wäre eine massive Senkung der unvergleichlich und unnötig hohen staatlichen Patentgebühren nötig (Beifall bei der FPÖ) – danke, das ist gerechtfertigt –, so wie es auch vom Rechnungshof kritisiert wird, zu dem ich schlussendlich noch kommen möchte. Der Rechnungshof stellt in seiner Follow-up-Prüfung aus dem Jahr 2015 fest: Keine innerbe-
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