Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden (1175 d.B. und 1206 d.B. sowie 9634/BR d.B.)
24. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fernsprechentgeltzuschussgesetz geändert wird (1176 d.B. und 1207 d.B. sowie 9635/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf den nächsten Bericht bringen, und zwar: Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fernsprechentgeltzuschussgesetz geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, und so komme ich sogleich zum Antrag:
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichte.
Wortmeldungen zu diesen Punkten liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz und weitere Gesetze geändert werden.
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