BundesratStenographisches Protokoll856. Sitzung / Seite 187

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fernsprechentgeltzuschussgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

20.21.1025. Punkt

Wahl eines Mitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalra­tes und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds des Bundesrates ist ein Mitglied neu zu wählen, wobei dieses Mitglied von der ÖVP für die entsprechende Wahl vorzuschlagen ist.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglie­der vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Der entsprechende Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion liegt mir vor. Dieser lautet auf Ro­bert Seeber (Oberösterreich).

Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diesen Wahlvor­schlag durch Handzeichen vornehmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Wahlvorschlag ih­re Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Robert Seeber ist somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

20.22.08Einlauf und Zuweisung

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen, 3163/J-BR/2016 bis 3169/J-BR/2016, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Selbständige Entschließungsantrag 220/A(E)-BR/2016 der Bundes­räte Inge Posch-Gruska, Sonja Ledl-Rossmann, Rosa Ecker, David Stögmüller, Kolle­ginnen und Kollegen, der dem Kinderrechteausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird der 6. Oktober 2016, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 4. Oktober 2016, 14 Uhr, vorgesehen.

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