BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 17

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men, aber es ist halt schon die Frage, ob jemand noch in der Lage ist zu erfassen, was sich da tut. Daher haben wir gesagt, dass bei einer künftigen Änderung des Wahlrechts auch darüber gesprochen werden muss, ob man da mit einem psychiatrischen Gut­achten – wie es das ja bei der Sachwalterschaft schon gibt – vorgehen kann, ohne dass man gleich den Vorwurf bekommt, man würde generell Menschen von einer Wahl abhalten wollen.

Übrigens möchte ich noch anmerken: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis auch festgestellt, dass die Briefwahl eigentlich nur als Ausnahme und nicht als Regelfall gedacht ist. Das ist also schon etwas, wo dringender Handlungsbedarf besteht.

Wie könnte die Reform der Briefwahl aussehen? Die Freiheitlichen haben da eine klare Vorstellung. Wir sagen: für Auslandsösterreicher, für Menschen, die sich im Ausland befinden, mit Vorwahltagen, falls es da eine Überschneidung gibt, ansonsten kann jeder – das wäre dann mit dem zentralen Wahlregister möglich – mittels einer Wahl­karte überall wählen. Wer nicht in ein Wahllokal gehen kann, zu dem kommt die flie­gende Wahlkommission, wie das bisher schon der Fall war, und das hat wirklich wunderbar funktioniert. Mit der fliegenden Wahlkommission ist es ähnlich wie im Wahl­sprengel. Bei der fliegenden Wahlkommission, bei der ich bin, sind wir immer nur zu zweit, wobei ich nicht sage, welche Partei außer der meinen immer dabei ist. Es funk­tio­niert immer, dass die Personen mittels einer mobilen Wahlzelle unbeeinflusst und geheim wählen können.

So stellen wir uns das vor. Daher findet das, was da nun in Fortsetzung stattfindet, nicht unsere Zustimmung.

Sie nehmen die 16-Jährigen in das Wählerregister auf. Das ist okay. Wir haben dem in zweiter Lesung zugestimmt, wiewohl wir das auch als problematisch ansehen. Für mich ist das eine Neuwahl mit zwei Exklusivkandidaten. Das ist nicht das, was der Verfassungsgerichtshof gefordert hat, nämlich unter gleichen Bedingungen eine Wahl stattfinden zu lassen. Argument: Es sind in der Zwischenzeit 34 000 Menschen gestor­ben. Zwischen dem Wahlgang und der ersten Stichwahl sind auch Menschen gestor­ben. Wie machen wir denn das jetzt in Zukunft? Sagen wir dann: Okay, in der Zwischenzeit sind 500 Leute gestorben, wir nehmen das Wählerregister und lassen jetzt 500 andere wählen, so nach Losentscheid!? – Also das ist ja wohl wirklich grotesk.

Natürlich wollen wir den 16-Jährigen nicht die Möglichkeit nehmen, ihre Stimme jetzt abzugeben, aber ich sehe das trotzdem als problematisch an, weil es für mich damit eine Neuwahl ist.

Zum 2. Oktober: Die Verschiebung halten wir für nicht nötig, weil aus unserer Sicht der 2. Oktober durchaus haltbar gewesen wäre, wenn Sie sich hätten entschließen können, in diesem Fall ausnahmsweise auf die Briefwahl – bis zu einer Klärung, wie es weitergeht – zu verzichten. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat Mayer: Das ist verfassungswidrig! Ruf: … Sie haben zuerst gesagt, das ist die gleiche Wahl!) – Ja, das ist aber auch nicht die gleiche Wahl! (Unruhe im Sitzungssaal.)

 


Präsident Mario Lindner: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Bundesrätin Mühlwerth ist am Wort!

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (fortsetzend): Sie sind sich ja offensichtlich gar nicht sicher, ob das vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde, daher haben Sie das Gesetz sicherheitshalber gleich in den Verfassungsrang gehoben, wie Sie es ja immer machen, damit überhaupt niemand mehr die Möglichkeit hat, das irgendwo anzu­fechten. Das, was Sie da machen, ist schon ein gewisses Zurechtbiegen aufgrund Ihrer


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