BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 18

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Versäumnisse, der Schlampereien im Ministerium und der Bedürfnisse, die Sie haben. Und das findet nicht unsere Zustimmung.

Um dies zu unterstreichen, haben wir folgenden Antrag eingebracht, den ich hiermit verlesen darf:

Antrag

der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einspruch gemäß Artikel 42 B-VG

„Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1814/A und 1257 d.B.) wird gemäß Art. 42 B-VG mit folgender Begründung Einspruch erho­hben:

Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung zum Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 soll die Voraussetzung geschaffen werden, den Stichwahltermin der Bundespräsiden­tenwahl, der aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes für den 2. Ok­tober festgesetzt wurde, auf den 4. Dezember zu verschieben. Mit dieser Gesetzes­änderung wird nicht auf das schwerwiegende demokratiepolitische und verfassungs­rechtliche Problem der Einschränkung des freien, geheimen und persönlichen Wahl­rechts bei einer Briefwahl eingegangen und die Möglichkeit, den 2. Oktober 2016 als Stichtag einzuhalten, verworfen. Das Vorhaben ist daher abzulehnen.“

*****

Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen sage: Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.23


Präsident Mario Lindner: Der von den BundesrätInnen Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


13.23.34

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was Frau Kollegin Mühlwerth eingebracht hat, sind meiner Meinung nach sehr viele berechtigte Einwände, die das Wahlrecht grundsätzlich betreffen. Auch Ihre Zwischenrufe haben gezeigt, dass hier einiges im Wahlrecht zu ändern ist. Ich denke, man ist sich einig, dass nach der Bundespräsidentenwahl – also Ende Jänner, Anfang Februar – all diese berechtigten Einwände und Unzulänglichkeiten, die ein Wahlrecht, das schon vor längerer Zeit beschlossen wurde, mit sich bringt, diskutiert werden und es zu einer großen Veränderung kommen wird.

Ich denke, dass dies sehr, sehr wichtig ist und dass all diese Punkte gesammelt und behandelt werden müssen. Man kann sich gegenseitig vieles vorwerfen, aber es gibt bei diesen Wahlordnungen Punkte, die angeschaut und entsprechend geändert wer­den müssen, denn: Wahlen sind das Fundament jeder Demokratie, und diese Wahlen haben hohen Ansprüchen zu genügen.

 


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