Sie vorher schon groß erklärt haben, initiiert werden? Gibt es da Beauftragte oder BeraterInnen vor Ort oder müssten da die DirektorInnen wirklich immer selbst tätig werden und sich dabei eigentlich fast selbst beschneiden und einschränken?
Präsident Mario Lindner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Zu den Clustern: Das wird in der Tat an die Regionen und die Bundesländer delegiert, aber dort brennen witzigerweise schon sehr viele darauf, dass sie das endlich tun können. Da nehme ich schon sehr viel Positives wahr, insbesondere in der Steiermark, wo man auf diese Clusterbildung schon vorbereitet ist. Im Burgenland gibt es jetzt schon einige wenige Cluster, wo das schon ausprobiert wurde.
Dabei kann sich aber das Land gemeinsam mit den Schulstandorten neu gestalten, muss ich sagen. Es wäre schlecht, wenn wir das verordnen würden; das wäre ganz falsch. Das muss aus den Regionen, das muss aus den Ländern kommen. Da habe ich also wenig Sorge, dass das nicht kommt, weil ich da eben schon vieles höre, was unterwegs ist und schon überlegt wird.
Zu den Mitbestimmungsrechten: Wenn wir sagen, Autonomie ermöglicht weitgehende Handlungsfreiheit am Standort, an der Schule und in den Clustern, dann heißt das meiner Meinung nach auch, dass durch die Direktion wirklich Verantwortung getragen wird, und das heißt meiner Ansicht nach auch, dass Konsequenzen getragen werden. Was macht man – wenn wir das logisch denken und den Gedankengang weiterspinnen –, wenn etwas am Schulstandort nicht passt? Haftet dann die Schulpartnerschaft? – Das heißt, der Direktor, die Direktorin muss ein Stück weit Gestaltungsspielraum bekommen, damit aber auch die Verantwortung und die Konsequenz tragen, denn im neuen Ministerratsvortrag ist ja schon skizziert, dass die Direktorinnen und Direktoren auf fünf Jahre bestellt und deren Performances einem Monitoring unterzogen werden. Das ist schon klar; das heißt auch, Konsequenzen zu setzen.
Wir haben aber jetzt die Schulpartner nicht komplett aus der Verantwortung herausgenommen, keineswegs. Es sind einige wenige Punkte berührt, bei denen wir sagen, da muss die Direktorin, der Direktor die Entscheidungsmöglichkeit haben – beispielsweise bei der Umstellung auf einen neuen Schwerpunkt oder bei der Definition eines neuen Schwerpunktes, zum Beispiel dann, wenn man sagt: Ich mache jetzt Digitalisierung und IKT als Schwerpunkt an der Schule. Das unterliegt immer noch der Mitbestimmung der Schulpartner – immer noch! Auch zum Beispiel die Umstellung von Nachmittagsunterricht auf eine verschränkte ganztägige Schule unterläge der Mitbestimmung der Schulpartner.
Wir haben da also viele ganz zentrale, starke Strategieänderungen weiterhin der Mitbestimmung überlassen, aber andere Dinge wie Klassengruppen, also Teilungszahlen und solche Dinge, von der Mitbestimmung ausgenommen, denn da müssen der Lehrer und die Lehrerin, die Pädagogen agieren können. Sie müssen agieren können, sonst sind sie wieder lahmgelegt. Da muss man also schnell reagieren können.
Gewisse Punkte haben wir rausgenommen, gewisse Punkte haben wir gelassen; große strategische Entscheidungen liegen immer noch bei der Schulpartnerschaft. Und wenn man das gegenüberstellt, dann sieht man, dass das nicht wahnsinnig viele Themen berührt. Uns ist wirklich wichtig – das möchte ich schon noch betonen –, dass die Schulpartner weiterhin breit eingebunden sind; und der Manager, der Direktor, die Direktorin wäre echt falsch und schlecht beraten, wenn er oder sie das nicht tun würde, denn dann wäre er oder sie in fünf Jahren auch weg. – Das ist auch klar. Das heißt: Ein gutes Management bedeutet immer, im Team zu arbeiten; es heißt immer, mit den Interessenvertretungen, in diesem Falle den Schulpartnern, zu arbeiten, denn sonst kann das nicht gut gelingen.
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