Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Da müssen Sie in der Tat meine Vorgänger fragen. Ich habe es nicht verhandelt, ich saß nicht am Tisch, ich war nicht dabei.
Die Logiken, die dahinterstanden, da ein Stück weit anders zu gestalten, habe ich auszuführen versucht. Jetzt die Diskussion wieder aufzumachen, um die Übergangsfristen zu verkürzen?! – Also wenn es wieder 35 Runden beziehungsweise zwei Jahre braucht, sind wir automatisch dort. Also stellt sich schon die Frage, ob wir uns in diese Diskussion begeben sollen, wiewohl ich diese Argumentation verstehe. Ja, das ist mir schon klar, aber ich glaube, der Fokus sollte jetzt wirklich darauf gerichtet sein, Maßnahmen zu setzen, wovon die Kinder etwas haben, wovon die Jugendlichen etwas haben, wovon die Pädagoginnen und Pädagogen etwas haben, und zwar schnell. Deshalb ist es mir so wichtig, die Maßnahmen zu setzen, die ich schon erwähnt habe.
Präsident Mario Lindner: Zu einer weiteren Zusatzfrage zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. Ich bitte um die Zusatzfrage.
David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Abschließend noch eine Frage: Ist eine echte Zusammenführung der Ausbildung der LehrerInnen für die Sekundarstufe I, ohne Differenzierung zwischen AHS und Neue Mittelschule, geplant?
Bundesrat
Präsident Mario Lindner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: In der PädagogInnenbildung Neu ist das eine gemeinsame Ausbildung für die Sekundarstufe I. Das ist so. (Bundesrat Stögmüller: Und den AHS? Die Zusammenführung?) – Sie können alles unterrichten. Mit dieser PädagogInnenbildung Neu können Sie sowohl in der Neuen Mittelschule als auch beispielsweise in der AHS-Unterstufe unterrichten. Das ist jetzt komplett flexibel, macht auch viel Sinn, das gleichzuschalten, weil die Curricula auch extrem ähnlich sind.
Präsident Mario Lindner: Ein herzliches Dankeschön an unsere Frau Bildungsministerin Dr. Sonja Hammerschmid. Die Fragestunde ist beendet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Präsident Mario Lindner: Hinsichtlich des eingelangten Schreibens des Generalsekretärs des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kolumbien über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
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