BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 55

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zu Beginn des letzten Jahrhunderts. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundes­räten der ÖVP.)

12.04

12.04.50

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlos­sen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­be­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

12.06.053. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. November 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (Besoldungsrechtsanpassungsgesetz) (1296 d.B. und 1325 d.B. sowie 9657/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Da Frau Bundesrätin Kern erkrankt ist, übernimmt Herr Bundesrat Dr. Köll die Bericht­erstattung. Ich bitte darum.

 


12.06.34

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden.

Wie bereits von der Frau Präsidentin erwähnt, war die Berichterstatterin im Ausschuss Frau Bundesrätin Sandra Kern, die ich krankheitshalber vertreten darf.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. November 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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