BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 93

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tigten Personen mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde einzutragen, und die Summe dieser lokalen Wählerevidenzen ist dann das zentrale Wählerregister.

Leider bedeutet das aber noch nicht, dass alle Wahllokale tatsächlich mit PC und Zugriff zum Wählerregister arbeiten. Ausschlaggebend bleiben die ausgedruckten Wählerverzeichnisse, die aber maßgeblich verbessert wurden. So ist die Ausgabe einer Wahlkarte relativ einfach gleich links in der ersten Rubrik ersichtlich.

Damit wurden die Regelungen für alle Bundeswahlen geschaffen und die Länder werden ermächtigt, die Wählerevidenzen für die Landtags- und Gemeinderatswahlen mit dieser Datenanwendung herzustellen. Hoffentlich macht die Datenanwendung da nicht einen Strich durch die Rechnung, denn auch das weiß man nie. Ich glaube aber, dass das in die richtige Richtung geht.

Wichtig ist aus unserer Sicht schon auch die Möglichkeit der Online-Unterstützung von Volksbegehren. Der elektronische Vermerk der Unterstützung wird eben nicht im zentralen Wählerregister gemacht, sondern in einer Parallelanwendung, und diese wird nach Rechtskraft des Ergebnisses des Volksbegehrens gelöscht. Das war uns daten­schutzrechtlich sehr wichtig, das halten wir für eine saubere Lösung, und das war auch eine wichtige Forderung des Demokratiepakets im Juni 2013. Vielleicht gelingt es in der Folge doch auch, dieses Demokratiepaket Schritt für Schritt umzusetzen und weiter voranzutreiben. (Bundesrat Todt: Da sind wir schon einen Schritt weiter! Da haben wir schon die Enquete!)

Wie gesagt, da ist noch viel zu tun und da gibt es noch viele Verbesserungs-möglich-keiten, die es den Bürgern und Bürgerinnen besser ermöglichen, sich zu beteiligen und ihren Willen kundzutun, und sicherstellen, dass dieser dann auch verlässlich erfassbar ist. Das Wahlrecht wird uns also noch weiter beschäftigen, auch bezüglich der Wahl­karten und ihrer Ausgestaltung. Es wird sicher nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit dieser Materie beschäftigen. Wir stimmen aber heute gerne zu. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

14.42

14.42.10

 


Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.42.498. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. November 2016 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gewebesicherheitsgesetz geändert wird (1293 d.B. und 1309 d.B. sowie 9660/BR d.B.)

 


Präsident Mario Lindner: Nun gelangen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. – Ich bitte um den Bericht.

 


14.43.28

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewebesicherheits-gesetz geändert wird.

 


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