BundesratStenographisches Protokoll860. Sitzung / Seite 94

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. November 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mario Lindner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


14.44.21

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Herr Minister! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich die Gelegenheit nutzen und unserer Ministerin Sabine Oberhauser von dieser Stelle aus alles, alles Gute und baldige Besserung wünschen. Wir wissen, dass sie gerne bei uns war, weil sie schon sehr oft gesagt hat, dass ihr der Bundesrat sehr, sehr angenehm ist. Sabine, wir denken ganz stark an dich und wünschen dir alles, alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

Das Gewebesicherheitsgesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, daher ist es notwendig, dass wir auch in Österreich die Gesetzeslage adaptieren. Es geht einerseits um die Einfuhrrichtlinie und andererseits um die sogenannte Kodierungsrichtlinie. Bei der Einfuhrrichtlinie wird festgehalten, dass die 13 – so viele haben wir zurzeit in Öster­reich – zugelassenen Gewebebanken, die Zellen aus dem Ausland und vor allem aus Drittstaaten einführen, nicht nur eine Bewilligung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen brauchen, sondern diese Gewebebanken werden auch dazu ver­pflichtet, nach ganz genauen Vorschriften mit den Drittstaatlieferanten detaillierte Ver­träge abzuschließen. Damit ist gewährleistet, dass diese hohen europäischen Werte auch für uns in Österreich sichergestellt sind, wenn wir Gewebe und Zellen aus Drittstaaten importieren.

Bei der Kodierungsrichtlinie geht es darum, dass ein einheitlicher Code bei der Ein- und Ausfuhr von menschlichen Geweben und Zellen verpflichtend verwendet wird. Dieser Code soll gewährleisten, dass die Rückverfolgung vom Spender zum Empfän­ger, aber natürlich auch umgekehrt, erleichtert wird.

Die EU-Kommission stellt zu diesem Zweck eine öffentlich zugängliche Kodierungs­plattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der EU in Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit den entsprechenden Codes zur Verfügung. Dieses Gesetz gewährleistet vor allem den Patientinnen und Patienten, dass sie bei einer gentherapeutischen Behandlung mehr Sicherheit haben, und daher wird meine Fraktion diesem Gesetz natürlich sehr, sehr gerne zustimmen.

Ich möchte aber, wenn ich schon am Wort bin, die Gelegenheit nutzen, zur Aktuellen Stunde zurückzukommen. Herr Kollege Fürlinger, wenn Sie schon hier am Rednerpult Pferde schlachten, möchte ich Sie trotzdem daran erinnern, dass die christlichen Werte vielleicht zu überdenken sind. Ich bin davon überzeugt, dass vor allem beim Verhalten in Bezug auf die Mindestsicherung die Aktionen und Reaktionen der ÖVP mit christlichen Werten sehr, sehr wenig zu tun haben. Man soll daran denken: Nicht wenn man am Sonntag in die Kirche geht, ist man Christ – denn ich bin auch kein Auto, wenn ich einmal in die Garage fahre. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrat Mayer: Das hat nie jemand behauptet! – Bundesrätin Posch-Gruska – auf Bundesrat Fürlinger weisend –: Aber er, dass er ein Christ ist!)

14.47

 


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