BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 55

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Da wir schon in der Weihnachtszeit sind, möchte ich abschließend noch einen Wunsch und einen Dank vorbringen; ich möchte mit dem Wunsch beginnen. Vielleicht besinnen wir uns doch alle etwas und denken darüber nach, wie wir in Österreich mit unserem Sozialsystem umgehen. Blicken wir über die Staatsgrenzen und vergleichen wir, wie es in anderen Ländern ist, so werden wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, wirklich be­sinnen können und uns bewusst sein, welch tolles Land unser Österreich ist!

Abschließend möchte ich auch noch Danke sagen, Danke an den Minister, der – wie wir in den letzten Wochen und Monaten und in der letzten Ausschusssitzung, vor allem im Sozialausschuss, gesehen haben – wieder ein Mammutprogramm auf die Reise schickt, wobei es sehr wichtig ist, dass dieses Mammutprogramm mit 1.1.2017 auch umgesetzt wird. Das sind wir von dir, lieber Alois, als Sozialminister und vor allem auch von den Kolleginnen und Kollegen im Sozialministerium gewohnt. Dafür ein herzliches Dankeschön, dir, lieber Alois, und deinem gesamten Team! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.56


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster darf ich Frau Bundesrätin Kern das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesrätin, du bist am Wort.

 


16.56.41

Bundesrätin Sandra Kern (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Ich darf in meinem Redebeitrag auf zwei Bereiche, auf zwei wichtige Maßnahmen für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich eingehen. Das eine ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach langem Krankenstand als eine lang­jährige Forderung aller Arbeitnehmervertreter- und ‑vertreterinnen und das andere die Verlängerung der Funktionsperiode von Betriebsräten auf fünf Jahre.

Mit dem etwas sperrigem Titel Wiedereingliederungsteilzeitgesetz geben wir Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern, die nach einem Langzeitkrankenstand wieder auf den Ar­beitsplatz zurückkehren wollen, einen rechtlichen Rahmen. Ab Juli 2017 können Be­troffene, die mindestens sechs Wochen im Krankenstand waren, Schritt für Schritt in den Betrieb zurückkehren. Wir hatten bisher die Situation, entweder krank oder ge­sund, es gab nichts dazwischen. Es gibt aber Menschen, die nach langer Krankheit wie Krebs oder Burnout wieder arbeiten wollen, aber nicht von Beginn an die volle Ar­beitsleistung erbringen können. Für diese Betroffenen kann es nun Schritt für Schritt zurück zur Vollarbeitszeit gehen.

Wenn sie so weit gesund sind und vom Arzt die Genehmigung bekommen, können Langzeitkranke im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit reduzieren. Sie können dann sechs Monate lang, in Ausnahmefällen auch neun Monate, langsam ihre Arbeitszeit erhöhen. Diese Maßnahme ist für den weiteren Genesungsverlauf wichtig und förderlich. Wir wissen, gerade nach einem schweren Unfall oder nach einer schwe­ren Krankheit spielen Existenzängste eine große Rolle im Genesungsverlauf. Mit die­ser neuen Regelung können wir solche Ängste reduzieren.

Wie sieht diese Regelung nun im Detail aus? – Wer nach mindestens sechs Wochen Krankenstand gesund und fähig ist, wieder langsam in den Arbeitsprozess zurückzu­kehren, kann künftig mit dem Arbeitgeber für maximal sechs Monate Teilzeitarbeit ver­einbaren. Voraussetzung für diese Teilzeit sind ein Wiedereingliederungsplan, die Ge­nehmigung eines Arztes und das beiderseitige Einverständnis zwischen Arbeitnehme­rInnen und ArbeitgeberInnen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Ar­beitszeit zwischen 25 und 50 Prozent reduzieren, das ermöglicht am Beginn einen sanfteren Einstieg. Für den betroffenen Arbeitnehmer wird ein Teil des Krankenentgelts zusätzlich zur Teilzeitarbeit weiterhin bezahlt.

 


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