BundesratStenographisches Protokoll862. Sitzung / Seite 56

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Wir begrüßen, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Ini­tiative fit2work des Sozialministeriums beraten und begleitet werden und das Sozialmi­nisterium für die Wiedereingliederungsmaßnahmen 770 000 € budgetiert hat.

Viele Betriebe haben bereits in der Vergangenheit eigene Maßnahmen zur Reintegra­tion von Kolleginnen und Kollegen nach einem Langzeitkrankenstand umgesetzt. Die­ses betriebliche Eingliederungsmanagement ist Vorbild für dieses Gesetz. Alles in al­lem kann dieses Gesetz einen wesentlichen Baustein zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Menschen bieten, denn Arbeit gibt den Menschen nicht nur Sicherheit, sondern auch Sinn, Würde und Gemeinschaft.

Nun darf ich noch kurz auf das zweite wichtige Thema zu sprechen kommen; mein Kol­lege Rene Pfister hat es schon angesprochen: die Änderung des Arbeitsverfassungs­gesetzes, die Verlängerung der Betriebsratsperiode von vier auf fünf Jahre. Der Antrag des Arbeits- und Sozialausschusses des Nationalrates geht auf die Initiative unseres Sozialsprechers August Wöginger zurück, worüber ich mich sehr freue. Wie es Rene schon gesagt hat, hat sich in den letzten drei Jahrzehnten sehr viel getan und viel verändert. Die Bedingungen der Arbeitswelt und die Anforderungen an die Beleg­schaftsvertreter haben sich massiv gewandelt. Heute ist ein Betriebsrat an allen Ecken und Enden gefordert, Betriebsräte müssen Expertise aufbauen, um im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und in allen anderen Fragen, die das Unternehmen betreffen, fit zu sein. Oft, das kennen Sie, unterstützen sie ihre Kolleginnen und Kollegen auch bei privaten Problemen und Schwierigkeiten und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Zusätzlich braucht es natürlich auch die Erfahrung bei Verhandlungen mit der Unternehmensfüh­rung. Einfach gesagt: Der Betriebsrat braucht heute viel mehr Fachwissen und viel mehr Einarbeitung, um ein starker Belegschaftsvertreter zu sein.

Gerade für mich als Arbeitnehmervertreterin sind starke Betriebsräte wesentliche Säu­len einer funktionierenden Arbeitswelt. Für mich ist die Ausweitung der Funktionsperio­de auf fünf Jahre eine wichtige Verbesserung für die Arbeit unserer Betriebsräte. Mit der heutigen Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes stärken wir den Status unse­rer Betriebsräte, und wir zeigen den Menschen, die sich für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben einsetzen, dass wir sie mit aller Kraft unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

17.01


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Ing. Rösch zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.01.57

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geschätztes Präsidium! Sehr ge­ehrte Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! So sieht man mich nicht mehr, dann lasse ich das Pult wieder ein bisschen herunter. (Heiterkeit.) Wenn man wie ich größer ist, ist es eben leichter, dass man sich das Pult hinaufstellt; deswegen ist auch ein Motor eingebaut. (Der Redner senkt das Rednerpult wieder et­was ab.)

Zu den Ausführungen des Kollegen Rene Pfister, der die guten Punkte der Gesetzes­änderungen der Tagesordnungspunkte 12 bis 16 in Euphorie dargebracht hat, ist mir in der Vorbereitung eingefallen: Was lange währt, wird endlich gut.

Das erste Gesetz, um das es gegangen ist, betrifft die Wiedereingliederung. Das ist et­was, was die freiheitlichen Arbeitnehmer schon vor vier, fünf Jahren in der Sozialpart­nerschaft eingebracht haben, damals unter der Bezeichnung „Teilzeitkrankenstand“. Es geht um den Wiedereintritt in das Berufsleben nach einem langen Krankenstand auf­grund von dramatischen, sehr schweren Krankheiten, die einen Menschen entweder psychisch oder physisch sehr mitnehmen und ihn dann meistens auch in eine Lage


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