ich brauche die Debatte nicht zu ergänzen. Ich freue mich darüber, dass dieses Instrumentarium nicht nur verlängert wird, sondern – wie gerade auch ausgeführt wurde – in verbesserter Version verlängert wird. Es wird uns für die nächsten zehn Jahre ein Instrumentarium an die Hand gegeben, mit dem wir wirklich auch Prävention und Vorsorge im Sinne der Lebensmittelbewirtschaftung schaffen können.
Ich denke, das ist eine sehr gute Vorlage, die in der parlamentarischen Debatte im Nationalrat die notwendige Verfassungsmehrheit gefunden hat und sie auch hier im Bundesrat finden wird. Es ist damit ein Instrument geschaffen worden, das wir hoffentlich nie brauchen werden, mit dem wir für die Krise Vorsorge treffen, für einen Fall, der hoffentlich nie eintreten wird. In diesem Sinne bedanke ich mich ausdrücklich für die konstruktive Debatte.
Herr Bundesrat Längle, die von Ihnen angesprochene Thematik des AMA-Marketings wurde sehr ausführlich im Landwirtschaftsausschuss des Nationalrates diskutiert, es wurden alle Fragen von Geschäftsführer Michael Blass erschöpfend beantwortet, das ist auch gewürdigt worden, selbst in der Nationalratsdebatte.
Von den 55 Empfehlungen des Rechnungshofes betreffen drei mein Haus, diese sind umgesetzt worden, und wie gesagt, alle Fragen, die von den Oppositionsführern vorgebracht wurden, wurden zur vollen Zufriedenheit, auch der Oppositionsfraktionen, beantwortet; deswegen sind da wirklich keine Fragen offengeblieben.
Zur von Ihnen angesprochene Thematik im Ländle, was die Schweinekennzeichnung anbelangt: Da ist die Zuständigkeit bei den Veterinärbehörden, bei der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gelegen. Nach den Informationen, die mir vorliegen, sind alle Bestimmungen der Schweinekennzeichnung eingehalten worden. Es gibt nach meinen Informationen keine Notwendigkeit einer legislativen Änderung, und es gibt auch, soweit ich weiß, keine unrechtmäßigen Handlungsweisen, die da getätigt worden sind. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)
11.15
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zur Erteilung der Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
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