BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 52

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sondern qualitativ hochwertige Produkte zu kaufen, damit der Lebensmittelerzeuger da­durch auch sein Auskommen findet.

Ein ausreichendes Angebot erfüllt noch nicht die erstrebte Versorgungssicherheit. Die zur Verfügung stehenden Nahrungsmittel müssen unbelastet, gesund, nahrhaft und er­nährungsphysiologisch angemessen sein. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Beitrag der Landwirtschaft. Herausforderungen beziehungsweise Gefahren wie Klimawandel, Energieknappheit, Rohstoffknappheit, Bodenverluste, Wasserknappheit sowie Bevölke­rungsexplosion und Veränderungen der Konsumgewohnheiten sind wichtige Rahmenbe­dingungen.

Zur Bewältigung dieser Probleme müssen die größtmöglichen Anstrengungen unter­nommen werden. Der Staat muss auf jede Krisensituation vorbereitet sein, auch auf eventuelle Naturkatastrophen. Wir hören immer wieder von Naturkatastrophen im asia­tischen Raum – seien es Hurrikans, Seuchen oder extreme Regenfälle. Auch in sol­chen Situationen muss der Staat den Menschen Sicherheit bieten können, damit sie aus­reichend mit guten Lebensmitteln versorgt werden.

Lebensmittel sind die Grundlage unseres Lebens. Wir stimmen dieser Gesetzesvorlage natürlich sehr gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Schreyer.)

11.11


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


11.11.37

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und zu Hause! Wir haben es schon von meinen VorrednerInnen gehört: Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz ist eine Krisengesetz­gebung, die im Falle von Verknappungserscheinungen bei der Lebensmittelversorgung der österreichischen Bevölkerung – die aus Krisen resultieren und nicht mit marktwirt­schaftlichen Maßnahmen behoben werden können – zum Tragen kommt, um die Be­völkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.

Das Gesetz wird, das haben wir eh schon gehört, jetzt einfach wieder um zehn Jahre verlängert. Aus unserer Sicht gibt es aber zwei wesentliche Verbesserungen, nämlich mehr Informationen und mehr Transparenz, und das nicht nur im Krisenfall, sondern ins­gesamt. Der Lenkungsausschuss wird – weg von einem Krisengremium – aufgewertet. Er wird mit mehr Aufgaben betraut, nämlich mit der Beobachtung der langfristigen Ent­wicklung der Produktion und der Märkte und der Überwachung der Ernährungssouve­ränität. Es werden verschiedene Instrumentarien und Statistiken herangezogen, zum Bei­spiel ein jährlicher Bericht der Agrarmarkt Austria zur Markt- und Preisentwicklung. Der Grüne Bericht wird dazu verwendet, auch sonstige Markt- und Preisdaten, Erzeuger- und Produktionskosten, inklusive eben auch der biologischen Landwirtschaft und der gen­technikfreien Produktion, werden als Grundlage dazu dienen.

Was für uns auch sehr wichtig ist: Es gibt eine Aufstockung der Mitglieder im Len­kungsausschuss. Künftig werden alle im Nationalrat vertretenen Parteien im Lenkungs­ausschuss vertreten sein und auch in Zeiten, in denen es keine Krise gibt, das Gre­mium mitlenken. Daher stimmen wir hier sehr gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

11.13


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als vorläufig letzter Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte, Herr Minister.

 


11.13.28

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Ich glaube,


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