BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 51

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den Verkehr benötigen – gerade dort gibt es die wenigsten Möglichkeiten, umzulenken –, erneuerbare Energieformen wie Biodiesel oder Bioethanol zu verwenden. Auch das ist ein Beitrag zur Ernährungssicherheit, weil die Gefäße kommunizierend sind, das heißt, es ist jederzeit möglich, Pflanzen, die wir für die Treibstoffproduktion verwenden, das nächste Mal für die Lebensmittelproduktion zu verwenden. Wichtig ist, dass die Flä­chen bewirtschaftet sind und dass diese Möglichkeiten geschaffen werden.

Das gilt genauso für die Stromproduktion. Ich darf hier in dieselbe Kerbe wie die Vor­rednerinnen und Vorredner schlagen: Es ist einfach notwendig, das Ökostromgesetz im Bereich Biogas wieder neu zu gestalten, um den Bereich der Biogasproduktion weiter zu erhalten und nach Möglichkeit auch auszubauen, weil das eine Möglichkeit heimi­scher Stromversorgung ist, die man, wenn es notwendig ist, auch für den Treibstoff ein­setzen kann.

Geschätzte Damen und Herren! Sicherheit zum Nulltarif wird es nicht geben, das sollte uns bewusst sein. Das müssen wir auch immer wieder den Konsumenten, den Bürge­rinnen und Bürgern erklären.

Es freut mich, dass heute die Kollegen von Fair Trade draußen stehen und darauf hin­weisen, dass es mehrere Zusammenhänge gibt, dass es breite Zusammenhänge gibt, wie und unter welchen sozialen und ökologischen Gesichtspunkten Lebensmittel, Nah­rungsmittel und andere Produkte letztlich entstehen. Wenn wir den Gesichtspunkt der Sicherheit der heimischen Lebensmittel, der heimischen Agrarprodukte dazuhängen, dann ist das, glaube ich, wichtig und wertvoll.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen. In diesem Sinne alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)

11.07


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


11.07.44

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schü­ler! Die Nahrungsmittelversorgung und die Sicherheit dieser Nahrungsmittel ist wahrschein­lich eine der größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Verfügbarkeit der Grundnahrungsmittel aus Getreide muss gerade in Zeiten des Klimawandels für alle Menschen gewährleistet sein und bleiben. Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das heute vorliegt, soll, wie Kollege Preineder schon erwähnt hat, um zehn Jahre verlängert werden. Das ist eine Zeitspanne, wie gesagt, bis 2026, innerhalb derer wir uns auch si­cher sein können, ausreichend mit guten Lebensmitteln versorgt zu werden.

Es soll auch die rechtliche Grundlage zur Setzung von Maßnahmen in den unterschied­lichsten Krisensituationen geschaffen werden. Der zuständige Bundesminister ist be­rechtigt, die Agrarmarkt Austria, die AMA, in der Situation einer drohenden oder bereits eingetretenen Störung mit der Behebung dieser zu beauftragen. Die Auseinanderset­zung mit den Agrarmärkten, insbesondere die Erhebung, Aufarbeitung und Veröffentli­chung von Daten – zum Beispiel von Mengen und Preisen –, bietet die Grundlage für den Informationsaustausch, der auch sehr wichtig ist und eine frühzeitige Krisenprä­vention mit dem Ziel der Ernährungssicherheit mit sich bringt.

Krisenlager können zum Beispiel ein Element der Vorsorge sein, werden aber nicht al­leine die Versorgungsicherheit gewährleisten können. Kollege Preineder hat schon er­wähnt, wie wichtig es ist, dass auch die heimische Landwirtschaft mit ihren Produkten gesichert wird und wir auf österreichische Produkte zurückgreifen können. Da ist jeden­falls der Konsument gefragt, nicht unbedingt immer die billigsten Produkte zu nehmen,


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