BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 54

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11.17.122. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird (1361 d.B. und 1417 d.B. sowie 9712/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um den Bericht.

 


11.17.33

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert und das Bundesge­setz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.18.26

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Da­men und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Danke für Ihre Ausführungen vorhin, es ist aber, denke ich, immer gut, wenn man nachfragt. Es geht ja doch um viele wichtige Dinge, und man sollte Rechnungshofberichte nicht schubladisieren, sondern diese auch konkret behandeln. Das haben wir auch gemacht, und wir haben darüber gesprochen, damit das nicht in Vergessenheit gerät und diese guten Vorschläge eben dann auch umgesetzt werden.

Bezüglich des Umweltförderungsgesetzes gibt es meiner Meinung nach Licht und Schat­ten – Licht auf jeden Fall insofern, als zusätzliche Mittel für die Energiebereitstellung, Energieeffizienz zur Verfügung gestellt werden und natürlich auch insofern, als die er­neuerbare Energie in den Mittelpunkt rückt. Wir haben heute auch schon von vielen Seiten gehört, dass wir in Zukunft darauf schauen müssen, dass wir vermehrt und ver­stärkt erneuerbare Energien nutzen, denn, wie auch schon gesagt wurde, wir haben nur einen Planeten und diesen gilt es eben zu schützen.

Bezüglich der Vorgehensweise: Mit diesem Gesetz sind wir schon etwas spät dran, in der Debatte im Nationalrat wurde auch erwähnt, dass diese Novellierung eigentlich schon vor zwei Jahren auf den Tisch gehört hätte. Was ich persönlich als Bundesrat hier anmerken muss, ist, dass dieses Gesetz innerhalb von acht Tagen quasi durchge­drückt wurde.

Acht Tage sind, wenn man sich die Hülle und Fülle dieses Gesetzes anschaut, doch ei­ne etwas kurze Zeit. Ich greife da die Stellungnahme des Tiroler Landtages beziehungs­weise der Tiroler Landesregierung auf, die auch klar und deutlich besagt, dass eine um­fassende Prüfung innerhalb von acht Tagen nicht möglich ist. Es gab aber auch eine ähn­liche Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich, die das ebenfalls kritisiert hat, und eben auch die Landesregierung in Vorarlberg hat das aufgegriffen und gesagt, dass acht Tage eine sehr kurze Zeit dafür sind.

 


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