BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 55

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Mich interessiert konkret die Schaffung einer neuen Kommission: Müssen wir da mit zu­sätzlichen Kosten rechnen, die auf uns zukommen, oder kann das kompensiert wer­den, indem bereits involvierte Personen teilnehmen und es zu keiner Kostenentwick­lung von Verwaltungsseite her kommt?

Inhaltlich könnte man auch den Bereich Hochwasserschutz etwas verstärken. Wir alle wissen, in Österreich gibt es immer wieder Hochwässer, und wenn Hochwässer da sind, wird sehr vieles zerstört, und im Nachhinein ist das viel, viel teurer, als wenn man das im Vorhinein schützen würde. Vorbeugen ist besser als Heilen.

Zur Thematik sauberes Wasser: Wir alle wissen, Wasser ist das Lebenselixier schlecht­hin, und die vorgesehenen Gelder könnte man durchaus etwas erhöhen. Ich denke, rund 150 Millionen € für die nächsten vier Jahre wären angebracht.

Was mir auch sehr wichtig ist, ist, von freiheitlicher Seite her ganz klar zu betonen, dass wir Freiheitliche sehr für Umweltschutz, sehr für saubere Luft und auch sehr für saubere Gewässer sind. Ich meine, in Österreich will niemand, dass es schlechte Luft gibt, dass es schlechtes Wasser gibt und dergleichen. Das will sicherlich niemand, und das wollen auch wir nicht. Ich denke, wie vorhin erwähnt, dass es sehr wichtig ist, dass wir unsere Umwelt schützen.

Der Gesetzesvorlage werden wir allerdings nicht zustimmen, weil wir eben meinen, dass diese Begutachtungsfrist zu kurz war – das muss anders geregelt werden – und dass es teilweise, wie angesprochen, inhaltlich zu wenig weit geht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.22


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster ist Herr Bundesrat Dr. Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.22.34

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Hohes Präsidium! Herr Bun­desminister! Dieses Umweltförderungsgesetz bringt wichtige Neuerungen zu vier För­derschienen, um das kurz noch einmal darzulegen. Diese vier Förderschienen sind ei­gentlich die Grundlage für eine erfolgreiche Förderpolitik im Bereich der Klima- und Energieförderung auf der einen Seite und im Bereich der Wasserwirtschaft auf der an­deren Seite.

Das ist zum Ersten die Verlängerung des Zusagerahmens für die Gewässerökologie bis 2017. Von den 140 Millionen €, die für gewässerökologische Maßnahmen bereitge­stellt worden sind, wurde ein Teil nicht abgeholt, und um diesen Zusagerahmen voll­ständig auszuschöpfen, wird jetzt eine Verlängerung um zwei Jahre beschlossen.

Der zweite Punkt ist eine Erleichterung der Sanierungsförderung in der Siedlungswas­serwirtschaft. Da gibt es immer mehr Bedarf für die Sanierung von alten Anlagen. In der Vergangenheit hat es ein fixes Datum gegeben, vor diesem Datum hat eine Anlage in Betrieb gehen müssen. Das wird jetzt flexibler gestaltet, und es wird in Zukunft auf ein Alter von mindestens 40 Jahren für solche Anlagen abgestellt.

Der dritte Punkt ist die thermische Sanierung, diese soll weiterhin ermöglicht werden. Durch diese Novelle wird eben die Fortsetzung des Förderprogramms für 2017 und 2018 ermöglicht. Insgesamt reden wir für beide Ministerien, also Lebensministerium und Wirt­schaftsministerium, von gemeinsam 60 Millionen €, die vorgesehen sind.

Der vierte Punkt ist die Eingliederung des Energieeffizienzförderungsprogramms in die Umweltförderung. Das ist eher eine administrative Angelegenheit, dazu hat es bereits im Juli 2014 einen Entschließungsantrag des Nationalrates gegeben. Es ist also nicht so, dass man das von heute auf morgen einfach eingliedert, sondern das wurde eigent-


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