BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 75

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ner hat schon darauf hingewiesen –, die in vergleichbarer Form auch mit konventionel­len Messmethoden herstellbar sind, ab 1. Jänner wieder weitergegeben werden dürfen, allerdings keine Rohdaten, damit nicht Mutmaßungen oder Spekulationen Tür und Tor geöffnet wird.

Geschätzte Damen und Herren, wir werden diesem Gesetz zustimmen. Vielleicht ein Ansatz zum Thema Datenschutz, weil wir in einer Zeit leben, in der sehr viele Daten gespeichert, verarbeitet und generiert werden: Es ist immer ein Unterschied, ob es um die Frage geht, wie die öffentliche Hand mit Daten umgeht, oder um die Frage, wie der private Bereich mit Daten umgeht, seien es solche aus Befragungen, sei es all das, was wir im Netz von uns preisgeben.

Ich glaube, wichtig ist, dass wir uns persönlich auch immer wieder entscheiden, welche Daten wir von uns preisgeben, denn beim Datenschutz lautet das Motto nicht: alles oder nichts – oder: die öffentliche Hand darf nicht, aber der Private schon –, sondern ich glau­be, beim Datenschutz geht es auch um eine Balance dahin gehend, dass jene Daten, die wir von uns hergeben, auch im öffentlichen Bereich verwendet werden.

Geschätzte Damen und Herren, wir werden dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.41


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte schön.

 


12.42.09

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Kollege Preineder, ich glaube, dass auch der bisherige Umgang beziehungsweise das bisherige Gesetz grundvernünf­tig waren. Und das vorliegende Gesetz spiegelt eben die Problematik wider, dass die Versicherungen mehr Daten aus diesen Analysen wollten, deshalb geklagt haben und erreicht haben, dass sie an mehr Daten kommen. Ich bin mir nicht so sicher, ob das wirklich die Entwicklung ist, die wir haben wollen.

Die moderne Analytik erlaubt uns ja, immer mehr Informationen über einen Menschen zu gewinnen. Es ist heute kein Problem mehr, ihn zu kartieren, und wir greifen ja auf diese Analytik in den Vaterschaftstests, in der Kriminalistik und so weiter immer inten­siver zu. Man kann sich auch privat schon entsprechende Analysen machen lassen. Ganz spannend ist zum Beispiel, was die Paläogenetik da macht, dass man aufgrund einer Genanalyse feststellen kann, woher man kommt, und das seit Jahrhunderten, al­so wo man seine genetischen Wurzeln hat. Da erlebt so mancher seine Überraschun­gen, was die Einwanderungs- und Wanderungsgeschichte betrifft.

Immer genauer werden aber natürlich auch Aussagen zu Dispositionen für bestimmte Erkrankungen. Und das hat eben vielfältige und durchaus nicht immer wünschenswerte Konsequenzen. Denken wir an Angelina Jolie und die Amputation ihrer Brüste: Sie hat sich eben, weil sie genetisch eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, an Brustkrebs zu er­kranken, für diesen Eingriff entschieden. Da stellt sich eben schon die Frage, inwie­weit – und wann – auch Patienten darüber aufgeklärt werden sollten, dass sie zum Bei­spiel Träger einer schrecklichen Erbkrankheit sind, die ihr Leben radikal verändern, ja zerstören kann, auch wenn sie derzeit sozusagen noch ganz gesund sind.

Und es gibt natürlich auch Interessen von Versicherungen und vermutlich auch von Ar­beitgebern, entsprechende Daten zu erhalten: Gibt es Dispositionen für Depression, für Zuckerkrankheit? – Und viele andere Dinge sind hier denkbar.

Ergebnisse aus genetischen Analysen durften bisher nicht weitergegeben werden, aber dieses Verbot wurde eben als zu wenig differenziert aufgehoben und dadurch die vor­liegende Reparatur notwendig. Es bleibt aber Gott sei Dank im Wesentlichen bei dem


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