Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (1336 d.B. und 1378 d.B. sowie 9706/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Haus! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Kollegin.
12.38
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich kann das sehr kurz machen. Es geht nur um eine kleine Korrektur des Gentechnikgesetzes, und zwar hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 8. Oktober 2015 den § 67 des Gentechnikgesetzes mit der Begründung aufgehoben, dass die Weitergabe von Daten aus gentechnischen Analysen nicht verfassungskonform geregelt ist.
Es geht hier um Typ 1. Typ 1, das sind keine vererbbaren Merkmale, zum Beispiel Tumorerkrankungen. Diese Daten können in Zukunft sowohl den Arbeitgebern als auch den Versicherern weitergegeben werden. Typ 2, das sind die manifesten, die erkennbaren Krankheiten. Typ 3 und 4, da weiß der Patient eigentlich noch gar nicht, ob er diese Krankheit hat. Die müssen weiterhin im Verbot bleiben und genießen auch den Datenschutz.
Aus diesem Grunde wird das Gesetz dahin gehend abgeändert, die Novelle tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Unsere Fraktion stimmt dieser Abänderung auf alle Fälle zu. (Beifall bei der SPÖ.)
12.39
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.
12.40
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Ich darf ebenfalls zum Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden, Stellung nehmen. Wie gesagt, es geht um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das darauf abzielt, dass etwas differenzierter, vernünftiger, verfassungskonformer mit den Daten umgegangen wird, weil die bisherige Regelung einfach zu wenig differenzierend war.
Es war grundsätzlich verboten, Daten, die aus gentechnisch generierten Analysen entstanden sind, weiterzugeben. Nun geht es darum, dass jene Daten – Frau Kollegin Eb-
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