BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 76

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Verbot, und die Versicherungen dürfen nur Daten bekommen, die auch mit konventio­nellen Methoden erhebbar wären – das heißt, bei bestehenden Erkrankungen, wenn diese Untersuchungen zur Vorbereitung oder Kontrolle einer Therapie gemacht wurden, also in einem sehr eingeschränkten Bereich.

Wenn aus diesen Daten Rückschlüsse auf Keimbahnmutationen, Prädispositionen und Ähnliches gezogen werden könnten, bleibt die Weitergabe weiterhin verboten.

Wir stimmen dem Gesetz zu. Ich fürchte aber, dass es nicht das letzte Mal ist, dass uns dieser Bereich beschäftigt, und ich bin auch der Überzeugung, dass diese Fragen der modernen Medizin – noch dazu, wenn wir an CRISPR denken, wo es möglich ist, ganz gezielt zum Beispiel auch in die Gene einzugreifen, und Ähnliches – breit gesell­schaftlich diskutiert werden sollten und müssten, und eben auch die Frage: Wie gehen wir mit diesen Daten und mit diesen Informationen entsprechend um?

Ich glaube, dass solche Debatten dringend notwendig sind, weil sich daraus sehr viele ethische und dann auch politisch zu lösende Fragen ergeben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

12.46


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich bitte nun die Frau Bundesminister um ihre Aus­führungen.

 


12.46.05

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Dan­ke für die sichtlich einstimmige Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich kann Ihnen nur be­richten: Ich bin als junge Medizinstudentin unter einer – damals noch – Oberärztin Eli­sabeth Pittermann, wo ich meine Ferialjobs gemacht habe, groß geworden. Das ist schon relativ lange her, und die Liesl hat eines immer gepredigt, sie hat gesagt: Gentechni­sche Analysen gehören nicht in die Krankengeschichte! Gentechnische Analysen ge­hören nicht an Versicherungen weitergegeben! Ja da nie nachgeben!

Mit dem bin ich groß geworden, und ich kann Ihnen garantieren, dass ich zumindest darauf immer ein Auge haben werde. Und ich weiß, dass mit Gerhard Aigner, meinem Sektionschef, jemand hier sitzt, der das ganz genauso sieht, wie ich das sehe, nämlich dass persönliche Daten, gentechnische Daten einem extremen Schutz unterliegen.

Und ja, es stimmt, es war die Versicherungswirtschaft, die geklagt hat, die einfach woll­te, so sich jemand testen lässt, ob er zum Beispiel ein erhöhtes Brustkrebsrisiko hat, dass sie diese Daten bekommt – und damit natürlich den Versicherungsschutz ausschließt.

So viel sei auch all jenen gesagt, die von einer Pflichtversicherung nichts wissen wol­len, sondern von der Versicherungspflicht reden, nämlich dass jeder sich seine Versi­cherung aussuchen muss. Wenn solche Dinge fortschreiten, dann kann man sich schon vorstellen, wie schwer es sein wird, wenn es irgendeine Erkrankung in der Familie gibt, eine Versicherung zu finden.

Also in diesem Sinne: Vielen, vielen herzlichen Dank für die Zustimmung!

Was ich aber noch sagen möchte, ist: Ich möchte Ihnen allen und Ihren Familien frohe Weihnachten wünschen, einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr. Ich kann Ihnen von meiner Seite sagen, ich genieße die Debatten im Bundesrat immer sehr. Sie sind sehr unmittelbar, sehr direkt, sie sind immer sehr fair, wir können gut miteinander reden. Ich freue mich immer, wenn ich hier sein kann. Ich hoffe, wir sehen uns gesund und munter wieder, mit vielen neuen, guten Ideen für die Menschen, für die wir hier herinnen sitzen, und können viele gute Dinge beschließen. In diesem Sinne: Genießen Sie hoffentlich Ruhe über die Feiertage! (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

12.48

 


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