BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 102

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Landeshauptleute und Bürgermeister sollen ihre Ausgaben vor ihren Bürgern rechtfer­tigen müssen. Wenn das Land Niederösterreich 27 Spitäler bauen will, dann kann es das gerne tun. Vorher sind aber die Bürger zu befragen, ob sie das überhaupt wollen, da die Finanzierung der Spitäler in diesem Fall nur mit lokalen Steueraufschlägen durch­führbar ist.

Ein Landeshauptmann oder auch ein Bürgermeister, der Steuern für seine Ausgaben­entscheidungen selbst einheben muss, geht auf jeden Fall sorgfältiger mit den Steuern seiner Bürger um. Das Bundesland, das die schlankeste Verwaltung und damit die ge­ringsten Verwaltungskosten hat, kann seinen Bürgern und Unternehmen auch die nied­rigsten Steuersätze anbieten und damit Betriebe anlocken und zusätzliche Arbeitsplät­ze, Wohnsitze und Wohlstand für seine Gemeinden schaffen.

Empirische Studien zeigen eindeutig, dass mehr Steuerwettbewerb zu schlankeren Staatsverwaltungsstrukturen führt. Ein Bundesland oder eine Stadt, die ihren Bürgern eine Eins-a-Infrastruktur und ein Top-Kundenservice anbietet, kann gerechtfertigterwei­se höhere Steuersätze verlangen. Städtische Ballungszentren haben mehr zentralört­liche Aufgaben zu erledigen als ländliche Regionen und können daher auch aus guten Gründen höhere Steuersätze verrechnen. Ländliche Regionen wiederum könnten durch niedrigere Steuersätze Unternehmen anlocken, die sich sonst nicht dort niederlassen würden.

Für den Steuerwettbewerb eignen sich am besten die Einkommensteuer oder die Kör­perschaftsteuer. Ich nenne ein Beispiel: Bei den derzeitigen 25 Prozent Körperschaft­steuer könnten 15 Prozentpunkte den Ländern übergeben werden. Das heißt: Die Län­der hätten dann einen eigenen KÖSt-Länderaufschlag zwischen 0 Prozent und 15 Pro­zent und könnten selbst entscheiden, in welcher Höhe sie diesen Aufschlag gestalten. Würde der Länderaufschlag zum Beispiel in Vorarlberg 10 Prozent und im Burgenland 0 Prozent betragen, würde das bedeuten, dass ein Unternehmen in Vorarlberg in Sum­me 20 Prozent Körperschaftsteuer zahlt und im Burgenland in Summe nur 10 Prozent. Mit 10 Prozent Körperschaftsteuer wären wir in Europa absolute Spitze, da könnten wir mithalten! Da gibt es auch keine Flucht mehr in Steueroasen, und auch die Gewinnver­schiebungen hören auf.

Die Körperschaftsteuer hat derzeit ein Volumen von 6 Milliarden €. Davon drei Fünftel vom Bund den Ländern zu überlassen bedeutet, den Ländern 3,6 Milliarden € Körper­schaftsteuereinnahmen zur freien Verfügung zu übertragen. (Bundesrat Mayer: Und wo sparen wir es ein?) Die Länder werden durch eigene Ländersteuern beweglicher, und der Föderalismus wird gestärkt.

Die Steuereinnahmen gehören in Summe eher direkt den Gemeinden und Bürgermeis­tern und weniger den Ländern übertragen. Die Gemeinden sind unsere größten Infra­strukturinvestoren. Unsere Gemeinden gehören zu größeren Gebietsgemeinden zusam­mengefasst und kräftig aufgewertet. Die Bürgermeistergehälter gehören auch erhöht, sie sind im Verhältnis zur Verantwortung viel zu gering. Das gilt auch für das Gehalt des Herrn Finanzministers, da fehlt bei der Verantwortung für die ganze Republik auch eine Null, wenn ich mir anschaue, was unsere Bankenvorstände verdienen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) – Das ist so! Gute Leute bekommt man nur mit wettbewerbs­fähigen Gehältern.

Zusammengefasst: Steuerwettbewerb zwischen den Ländern bis hinunter auf die Ge­meindeebene führt zu niedrigeren Steuersätzen, Steuerwettbewerb führt zu schlanke­ren Landesverwaltungen, und Steuerwettbewerb führt zu attraktiveren Standorten für Un­ternehmen. – Danke.

14.31


Präsident Mario Lindner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Köck. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


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